YouTube: Leider ist dieses Video auch weiterhin nicht verfügbar
Im Rechtsstreit mit der Verwertungsgesellschaft GEMA musste die Google-Tochter YouTube vor dem Landgericht Hamburg eine Niederlage hin nehmen. Auch weiterhin darf das Video-Portal keine Videos bereitstellen, der Urheberrechte durch die GEMA verwaltet werden.
Die Nachrichtenagentur dpa meldet, dass laut dem Urteil des Landgerichtes Hamburg YouTube als Störer haftet. Damit ist der Portalbetreiber für das Verhalten der Nutzer mitverantwortlich ist. Die GEMA hatte Ende September 2010 Klage gegen YouTube eingereicht. Streitpunkt waren zwölf Musikstücke. Von diesen fraglichen Stücken muss YouTube jetzt sieben aus dem Angebot entfernen.
Zudem müsse YouTube Filter installieren, um das Hochladen von Titeln zu unterbinden, deren Rechte die GEMA vertritt. Bei Zuwiderhandlung droht nach Angaben der ARD im Einzelfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Darüber hinaus hat das Gericht die Klage der GEMA abgewiesen, wie die dpa festhält. Das Urteil bezog sich demnach lediglich auf die zwölf Musiktitel. Derzeit ist nicht bekannt, ob Google das Urteil anfechten wird.
Die GEMA verwaltet die Urheberrechte von über 60.000 Rechteinhabern – Komponisten, Textautoren und Musikverlegern. Seit 2009 verhandelt sie mit Google. Ende März war damals eine erste Vereinbarung ausgelaufen; die Parteien konnten sich nicht auf eine Verlängerung einigen. Daraufhin kündigte Google an, alle Musikvideos für deutsche Nutzer zu sperren – und wurde in der Folge hart kritisiert. Seitdem müssen deutsche Nutzer, wenn sie Inhalte auf YouTube ansehen wollen, häufig den Hinweis lesen: “Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid.”
Im Mai 2010 brach die GEMA ihrerseits die Verhandlungen mit Google ab. Sie forderte gemeinsam mit weiteren Musikautorengesellschaften, Videos mit illegal genutzten Werken zu löschen oder den Abruf aus Deutschland zu sperren. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, erklärte damals: “Die Verhandlungen mit YouTube haben leider bisher nicht zu einem akzeptablen Ergebnis geführt. Wir möchten deutlich machen, dass YouTube durchaus für die illegalen Angebote zur Verantwortung gezogen und theoretisch gezwungen werden könnte, die Inhalte zu löschen beziehungsweise den Zugriff darauf zu sperren.”
Im August folgte ein Eilantrag auf eine Einstweilige Verfügung seitens der Verwertungsgesellschaften – den das Landgericht Hamburg “mangels Eilbedürftigkeit” abwies. Ende September 2010 reichte die GEMA letztlich Klage ein, die Google offenbar aber erst im Juni 2011 erreichte.
Der Hamburger IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke hatte im Vorfeld das Verfahren kommentiert: “Die Hamburger Gerichte sind für ihre sehr urheberfreundliche Rechtsprechung bekannt. Da bei Urheberrechtsverletzungen im Internet der sog. ‘fliegende Gerichtsstand’ gilt, konnte sich die GEMA aussuchen, vor welchem deutschen Gericht sie gegen Youtube klagen will. Dass sie sich das LG Hamburg ausgesucht hat, ist insofern keine Überraschung. Bereits in einem Verfahren im Jahr 2010 ließ das Gericht erkennen, das es davon ausgeht, dass der GEMA ein Unterlassungsanspruch gegen Youtube zusteht.”
Im Kern, so Solmecke weiter, gehe es in dem Verfahren um die Frage, welche Maßnahmen Youtube ergreifen muss, um Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer zu verhindern. Nach Auffassung von Youtube ist das derzeit verwendete System Content-ID durchaus geeignet, Rechtsverletzungen vorzubeugen. Das sieht das Landgericht Hamburg jedoch offenbar anders.
[mit Material von Anita Klingler, ZDNet.de]