In dem Prozess Oracle gegen Google wegen der Verwendung von Java in Android hat Jonathan Schwarz seine Aussage gemacht. Die Frage von Googles Anwalt Robert van Nest, ob Java-APIs bei Sun als urheberrechtlich geschützt galten, beantwortete Schwartz mit nein.
Schwartz zufolge wollte Sun lediglich Lizenzgebühren für den Markennamen Java. Zudem sollte sich Google Herstellern wie Nokia, Motorola und Research In Motion anschließen und Apps entwickeln, die auf allen Plattformen laufen. Zu diesem Zeitpunkt sei Nokia der führende Anbieter gewesen; Apples iPhone war noch nicht auf dem Markt und Java-Lizenzen seien ein 100-Millionen-Dollar-Geschäft für Sun gewesen. Sun hätte laut Schwartz’ Darstellung von einer Erweiterung der Java-Community profitiert.
Dennoch sei es nicht zu einer Partnerschaft mit Google gekommen: “Ich würde die Vermutung wagen, sie glaubten, allein mehr erreichen zu können.” Seine in einem Blogeintrag im November 2007 geäußerte Begeisterung für Android sei als offizielle Erklärung von Sun zur Vorstellung des Google-Mobilbetriebssystems zu verstehen. “Wir mochten nicht, was Google mit Android machte, dennoch wir wollten wir Google auch behindern, indem wir uns beschweren.”
Alternativ hätte sich Google auch Microsoft zuwenden oder eine Open-Source-Implementierung nutzen können, betonte Schwartz. “Mit Java konnten sie zumindest ein Teil der Java-Community bleiben. Es gab ein Mobiltelefon, das unsere Marken- und Lizenzregeln umging. Wir entschlossen uns, die Zähne zusammenzubeißen und es zu unterstützen, damit jeder andere Java-Unterstützer sieht, dass wir ein Teil der Wertschöpfungskette sind.”
Oracles Anwalt Michael Jacobs befragte Schwartz zu einem Dokument, in dem Suns Ansatz beschrieben ist, wie unabhängigen Java-Implementierungen wie Android oder Apache Zugriff auf geistiges Eigentum regeln. Schwartz zufolge hatte Sun damit so lange kein Problem, solange Google oder Apache ihre Implementierungen nicht Java nannten. “Um die Marke zu erhalten, musste man das TCK (Technology Compatibility Kit) anschaffen.”
Scott McNealy, damals Aufsichtsratsvorsitzender von Sun, widerspricht der Aussage seines CEO-Nachfolgers: “Ich kann mich nicht erinnern, dass wir dieser Strategie gefolgt sind, oder dass das erlaubt war. ” McNealy hatte damit auf die Frage des Oracle-Anwalts David Boies geantwortet, ob es Suns Politik gewesen sei, eine Implementierung einer inkompatiblen Version von Java zu gestatten, solange diese nicht mit Java etikettiert wurde.
Spätestens kommenden Montag werden die Streitparteien im ersten von drei Teilen des Prozesses, der ausschließlich Fragen des Urheberrechts betrifft, die Beweisaufnahme abschließen. Der zweite Teil wird sich anschließend mit den Patenten beider Firmen beschäftigen, und in einem dritten geht es um eventuelle Ansprüche auf Schadenersatz und dessen Höhe.
[mit Material von Stefan Beiermann, ZDNet.de]
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