Ein Sprecher der Bundesnetzagentur bestätigte gegenüber der Wirtschaftswoche die Ermittlungen. Überprüft würden die Vorgaben des Konzerns an die Vertriebspartner. Die Behörde vermutet Verstöße gegen das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen.
Demnach haben Telekom-Kunden grundsätzlich das Recht zu entscheiden, welche Telefone oder Router sie mit ihren Telefonanschlüssen verbinden. Nun soll die Telekom aber in einem Schreiben Anfang März Vertriebspartnern vorgeschrieben haben, dass die beiden Produkte “Call&Surf IP” und “Entertain IP” nur an Interessenten abgegeben werden sollen, die “den passenden Router bestellt oder bereits im Bestand” haben. Sei dies nicht der Fall, dürfe nur ein Standard- oder Universalanschluss – also ein Analog- oder ISDN-Anschluss – verkauft werden.
Die Telekom weist den Vorwurf laut dem Bericht zurück und begründet das Schreiben mit der Sorge um die Qualität. “Wir können den vollen Leistungsumfang eines IP-Anschlusses nur garantieren, wenn alle Komponenten optimal zusammenspielen.”
Kurz zuvor waren Telekom-Router des Typs Speedport durch eine Sicherheitslücke in der WLAN-Software in die Schlagzeilen geraten. Experten hatten in den Routermodellen Speedport W 504V, Speedport W 723 Typ B und Speedport W 921V eine Schwachstelle entdeckt, über die der unautorisierte Zugriff auf interne Netzwerke möglich ist.
Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) lässt sich über die Schwachstelle ein fremdes WLAN-fähiges Gerät unbemerkt an ein internes Netzwerk anschließen. Danach kann der Angreifer über den Zugang im Internet surfen sowie auf Netzwerkfestplatten oder die in freigegebenen Ordnern abgespeicherten Dateien zugreifen.
Für das Modell Speedport W 921V steht inzwischen ein Firmware-Update zum Download bereit.
Besitzern der Modelle Speedport W 504V und Speedport W 723V Typ B hat das BSI empfohlen, vorübergehend über die Konfigurations-Weboberfläche des Geräts die WPS-Funktion zu deaktivieren.
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