Das aktuelle Urteil erging zugunsten von Word Programming Limited (WPL), das gegen das SAS Institute geklagt hatte. WPL soll unerlaubt Funktionen des von SAS Institute entwickelten SAS System für sein World Programming System (WPS) verwendet haben.
Bei WPS handelt es sich um einen integrierten Satz von Programmen, der es Nutzern ermöglicht, Aufgaben im Bereich Datenverarbeitung und -analyse durchzuführen. WPL wollte sicherstellen, dass das World Programming System in der SAS-Sprache geschriebene Anwendungsprogramme ausführen kann.
“Für die Erstellung des WPS erwarb WPL rechtmäßig Kopien der Lernausgabe des SAS-Systems, die mit einer Lizenz geliefert wurden, nach der die Rechte des Lizenznehmers auf nicht produktive Zwecke beschränkt waren”, heißt es in der Urteilsbegründung. “WPL benutzte und untersuchte diese Programme, um ihr Funktionieren zu verstehen, doch weist nichts darauf hin, dass sie Zugang zum Quellcode der SAS-Komponenten hatte oder diesen vervielfältigt hätte.”
Der weitere Text lässt keinen zweifel an der Position des Gerichts: “Ideen und Grundsätze, die irgendeinem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, sind einschließlich der den Schnittstellen zugrunde liegenden Ideen und Grundsätze, nicht im Sinne der Richtlinie 91/250 urheberrechtlich geschützt.” Geschützt seien Computerprogramme in all ihren Ausdrucksformen wie Quellcode und Objektcode. Die Funktionalität eines Programms, die Programmiersprache und das Dateiformat seien aber keine Ausdrucksform. “Daher genießen sie keinen urheberrechtlichen Schutz.”
Das Urteil aus Luxemburg weist Parallelen zum Rechtsstreit zwischen Oracle und Google um die Verwendung von Java in Android auf. Google vertritt die Ansicht, dass die für Java benötigten APIs ohne Lizenz verwendet werden können, weil die Programmiersprache Java an sich frei verfügbar ist. Oracle, dem die Rechte an Java und die zugehörigen Patente gehören, behauptet hingegen, Google setzte 37 Java-APIs unerlaubt ein.
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