AUCH DAS NOCH: Einzelnes “Like it” kann Kündigungsgrund sein
Ein Klick auf den Like-it-Button bei Facebook ist schnell gemacht. Doch wird das Daumen-hoch-Symbol einmal zu viel gesetzt beziehungsweise an der “falschen” Stelle, kann das bereits ein Grund zur Kündigung sein.
Die konkrete Geschichte dazu liefert die New York Times. Sie berichtet vom Fall eines US-Sheriffs, der mehrere Mitarbeiter entlassen hat, angeblich weil diese ihn bei Facebook nicht unterstützt hatten. Die Mitarbeiter zogen daraufhin vor Gericht und beriefen sich auf das Recht der Meinungsfreiheit. Ohne Erfolg.
Der Sherriff war 2009 in der Stadt Hampton im US-Bundesstaat Virginia zur Wiederwahl angetreten. Mehrere Mitarbeiter des Polizeibüros sprachen sich auf Facebook jedoch für den Gegenkandidaten ihres Vorgesetzten aus – einige mit Kommentaren auf dessen Seite, andere setzen hier lediglich ein “Like It”. Nachdem der amtierende Sherriff die Wiederwahl gewonnen hatte, entließ er die betreffenden Mitarbeiter und nannte dafür finanzielle Gründe.
Die Entlassenen jedoch waren überzeugt, dass ihre Facebook-Aktivitäten der wahre Kündigungsgrund seien und zogen vor Gericht. Durch die Kündigung sei ihr verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden.
Der zuständige Richter wies die Klage ab. Zwar stehe es Behördenmitarbeiter zu, ihre Meinung auf Facebook frei zu äußern. Auch andere US-Gerichte hätten Pinnwandeinträge bereits unter den Schutz der Verfassung gestellt. Ein Klick auf den “Gefällt-mir-Button” übermittle allerdings zu wenig Text und könne deshalb nicht als Meinungsäußerung gelten.
Rechtsexperten streiten nun darüber, ob ein Like-it-Klick juristisch gesehen eine Meinungsäußerung ist oder nicht. Aber auch ohne eine endgültige Entscheidung in dieser Frage beweist der Fall wieder einmal, dass alles, was man irgendwann einmal online tut, früher oder später gegen einen verwendet werden kann.
Hinweis: Lesen Sie Artikel von silicon.de ab sofort auch in Google Currents. Jetzt abonnieren.