AUCH DAS NOCH: Einzelnes “Like it” kann Kündigungsgrund sein

Die konkrete Geschichte dazu liefert die New York Times. Sie berichtet vom Fall eines US-Sheriffs, der mehrere Mitarbeiter entlassen hat, angeblich weil diese ihn bei Facebook nicht unterstützt hatten. Die Mitarbeiter zogen daraufhin vor Gericht und beriefen sich auf das Recht der Meinungsfreiheit. Ohne Erfolg.

Quelle: CNET.

Der Sherriff war 2009 in der Stadt Hampton im US-Bundesstaat Virginia zur Wiederwahl angetreten. Mehrere Mitarbeiter des Polizeibüros sprachen sich auf Facebook jedoch für den Gegenkandidaten ihres Vorgesetzten aus – einige mit Kommentaren auf dessen Seite, andere setzen hier lediglich ein “Like It”. Nachdem der amtierende Sherriff die Wiederwahl gewonnen hatte, entließ er die betreffenden Mitarbeiter und nannte dafür finanzielle Gründe.

Die Entlassenen jedoch waren überzeugt, dass ihre Facebook-Aktivitäten der wahre Kündigungsgrund seien und zogen vor Gericht. Durch die Kündigung sei ihr verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden.

Der zuständige Richter wies die Klage ab. Zwar stehe es Behördenmitarbeiter zu, ihre Meinung auf Facebook frei zu äußern. Auch andere US-Gerichte hätten Pinnwandeinträge bereits unter den Schutz der Verfassung gestellt. Ein Klick auf den “Gefällt-mir-Button” übermittle allerdings zu wenig Text und könne deshalb nicht als Meinungsäußerung gelten.

Rechtsexperten streiten nun darüber, ob ein Like-it-Klick juristisch gesehen eine Meinungsäußerung ist oder nicht. Aber auch ohne eine endgültige Entscheidung in dieser Frage beweist der Fall wieder einmal, dass alles, was man irgendwann einmal online tut, früher oder später gegen einen verwendet werden kann.

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Redaktion

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  • Eine Entlassung (in Österreich/Deutschland etc.) erfordert einen schweren Verstoß gegen das Dienstrecht. Dazu zählen z.B. Diebstahl, unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz etc. Das ist hier sicher nicht gegeben, vor allem, wenn dies die Mitarbeiter mit ihrem privaten Account von zu Hause aus machen, egal ob Meinungsäußerung oder nicht.

    Eine Kündigung (um die handelt es sich hier) kann jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden (z.B. wenn die Person nicht mehr benötigt wird oder wenn auch nur das persönliche Vertrauen fehlt). Eine Verfehlung der Person ist hier nicht notwendig.

    Der Unterschied ist hierbei nur, dass bei einer Kündigung die Abfertigung ausgezahlt werden muss, bei einer Entlassung jedoch nicht.
    Da es das System mit der Abfertigung in den USA wahrscheinlich nicht gibt, ist die ganze Diskussion also ziemlich hinfällig.

    Es mag ein paar Sonderregelungen geben (z.B. Diskriminierung auf Grund von Hautfarbe, Geschlecht, geplanter Schwangerschaft etc., aber das ist immer schwierig nach zu weisen und trifft hier wahrscheinlich nicht zu (obwohl das anglikanische Recht hier oft sehr eigen ist).

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