So gibt es beispielsweise Änderungen bei Anbieterwechsel, Vertragslaufzeit, Call-by-Call-Diensten und Warteschleifen. Letztere sind künftig bei Servicerufnummern kostenlos. Allerdings gilt dies auf Druck der ITK-Wirtschaft erst in einem Jahr, weil man Zeit für “die technisch aufwändigen Umstellungen” benötige, wie der Branchenverband Bitkom mitteilt. Bis dahin sind zunächst die ersten zwei Minuten kostenlos.
Bei einem Anbieterwechsel darf der Telefon- und Internetanschluss laut TKG nur noch für einen Kalendertag unterbrochen sein. Auch eine Mitnahme der Rufnummer muss möglich sein und innerhalb eines Tages umgesetzt werden. Mobilfunknummern können neuerdings schon vor Ablauf eines Vertrags zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden.
Telefon- und Internetanbieter sind künftig verpflichtet, mindestens eine Tarifvariante mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten. Bei einem Umzug des Kunden müssen sie die vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort weiterführen, ohne dass sich die Vertragslaufzeit automatisch verlängert. Falls die Services am neuen Wohnort nicht verfügbar sind, kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Außerdem müssen Internetanbieter ab sofort bei Festnetzanschlüssen wie DSL oder Kabel-Internet die erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben.
Zu Beginn von Telefonaten über Call-by-Call-Dienste bekommen Kunden künftig den Preis angesagt. Diese Regelung tritt voraussichtlich im August 2012 in Kraft. Die im TKG enthaltenen Änderungen hinsichtlich der Bezahlung von Dienstleistungen über die Handyrechnung gelten hingegen ab sofort: So können Mobilfunkkunden nun per Mitteilung an ihren Netzbetreiber verhindern, dass Online-Services von Fremdanbietern über ihre Telefonrechnung abgerechnet werden. Außerdem haben sie das Recht, Widerspruch gegen einzelne Rechnungsposten einzulegen, ohne dass ihnen eine Anschlusssperre droht. Im Festnetz ist dies seit längerem möglich.
Außer Verbraucherrechte zu stärken, soll die TKG-Novelle auch den Breitbandausbau in Deutschland vorantreiben. Beispielsweise verpflichtet sie Gas- und Stromversorger, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden.
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