Die Experten des BKA mussten der Bericht zufolge vor Vertretern aus Bund und Ländern jetzt einräumen, dass sie mit der Entwicklung eines solchen “Staatstrojaners” überfordert seien. Aktuell könnten Verdächtige wohl weiterhin abhörsicher via Internet kommunizieren.
Der Staatstrojaner wird normalerweise in Form eines versteckten E-Mail-Anhangs in ein System eines Verdächtigen eingeschleust. Das BKA hatte zu diesem Zweck jahrelang eine Software privater Hersteller verwendet, die jedoch mehr konnte als gesetzlich erlaubt war. Laut einer Analyse des Chaos Computer Club (CCC) vom Oktober 2011 konnte der eingesetzte Backdoor-Trojaner nicht nur Daten ausspähen, sondern auch Rechner fernsteuern, Skype- und VoIP-Gespräche abhören sowie weitere schädliche Programme nachladen und ausführen.
Als herauskam, dass ein bayerischer Fahnder mithilfe des Staatstrojaners Screenshots von Bildschirminhalten angefertigt hatte, wurde der Einsatz des Programms in Ermittlungsverfahren bis auf Weiteres untersagt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte Mitte Oktober 2011 an, einheitliche Regeln für Bundesbehörden und Länder schaffen zu wollen, um die rechtliche Grauzone im Umgang mit der Abhörsoftware zu beseitigen. Das BKA erhielt daraufhin den Auftrag, eine rechtskonforme Software zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu entwickeln.
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