Ein entsprechender Bericht ist in der US-Zeitung The Hill aufgetaucht. Das Blatt beruft sich auf einen Mitarbeiter des Ausschussvorsitzenden Senator Herb Kohl.
Mozilla und Google hatten vergangene Woche kritisiert, dass andere Browser nicht auf dieselben Betriebssystemfunktionen zugreifen können sollen wie Microsofts Internet Explorer 10. Mozilla fühlt sich an den Netscape-“Browserkrieg” der Neunzigerjahre erinnert, der schließlich zu Kartelluntersuchungen in den USA und Europa führte. Die Microsoft-Konkurrenten fordern auch für Windows RT eine Wahlmöglichkeit bei Browsern.
Mozilla-Sprecher Asa Dotzler fasst die Kritik an Microsofts Browserpolitik für Windows 8 wie folgt zusammen: “Erstens hat Microsoft einen Browser, der im Klassik-Modus unter Windows für ARM läuft. Sie geben uns nicht denselben Zugang, um einen Browser im Klassik-Modus auszuführen. Zweitens hat Microsoft einen Browser, der im Metro-Modus unter Windows für ARM läuft und auf APIs zugreift, die sie Metro-Browsern von Drittanbietern unter Windows für ARM verweigern. Uns wird also die Möglichkeit genommen, irgendeinen Browser für Klassik ausliefern, und auch die Möglichkeit, einen konkurrenzfähigen Browser für Metro zu entwickeln.”
Windows RT teilt sich dieselbe Oberfläche mit Windows 8, unterstützt aber nur eine Handvoll ausgewählter Anwendungen wie eine ARM-Version von Microsoft Office. Die meisten Programme sind für den Startbildschirm im Metro-Design reserviert. Das bedeutet, dass Mozilla und Google zwar theoretisch Metro-Apps für den Startscreen entwickeln können, diese aber nicht auf den dahinterstehenden Desktop portieren dürfen. Durch diese Vorgabe sorgt Microsoft dafür, dass sein Internet Explorer 10 unter Windows RT konkurrenzlos bleibt.
Noch hält Microsoft so gut wie keine Anteile am Tablet-Markt und setzt alles auf Windows RT, um Googles Android und Apples iOS für iPad anzugreifen. Dass es in dem Bereich bisher kaum eine Rolle spielt, schützt das Unternehmen nicht vor einer Kartelluntersuchung. Diese setzt nicht zwingend eine Monopolstellung voraus, sondern kann sich auch gegen einen vergleichsweise kleinen Player im betreffenden Markt richten, wenn er den freien Wettbewerb gefährdet.
[Mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
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