Assange hatte die Wirksamkeit des europäischen Haftbefehls angezweifelt. Seinen Anwälten zufolge ist die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny nicht berechtigt, ein solches Dokument auszustellen. Im Zentrum des Berufungsverfahrens stand deshalb die Frage, was mit “richterlicher Autorität” gemeint sei – denn nur eine solche kann nach britischem Recht einen derartigen Haftbefehl ausstellen. Die Mehrheit der Richter in London gestand der schwedischen Staatsanwaltschaft nun eine solche Autorität zu.
Der Wikileaks-Gründer, der aufgrund eines Verkehrsstaus selbst nicht anwesend sein konnte, ist seit 530 Tagen auf Kaution frei, steht aber unter Hausarrest. Er lebt im Haus eines Bekannten in Suffolk, südlich von London, und muss sich unter anderem jeden Morgen auf einer Polizeiwache einfinden.
Assange bleibt nun wohl nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, um seine Auslieferung an Schweden zu verhindern. In Schweden werfen zwei Frauen dem Wikileaks-Gründer sexuelle Übergriffe und Nötigung vor. Assange widerspricht dieser Darstellung und nennt das Verfahren eine politisch motivierte Intrige. Nur wenige Wochen vor der Anklage hatte Wikileaks brisante Geheimakten der USA zum Afghanistan-Krieg veröffentlicht.
Einige Wikileaks-Unterstützer vermuten zudem ein Interesse der US-Regierung an einer Auslieferung. Sie befürchten, dass Assange von Schweden an die Vereinigten Staaten übergeben wird.
[Mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]
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