Microsofts neue Lizenzvereinbarung verbietet Sammelklagen
Microsoft hat seine Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (End User License Agreement, EULA) für Consumer-Produkte überarbeitet. Nutzern in den USA ist es dadurch untersagt, sich an Sammelklagen zu beteiligen. Für Europa ist eine vergleichbare Regelung unwahrscheinlich.
“Wenn ein Kunde in den Vereinigten Staaten eine Meinungsverschiedenheit zu einem Microsoft-Produkt oder -Dienst hat, verlangen viele der neuen Nutzervereinbarungen, dass er seine Ansprüche bei einem Gericht oder einer Schiedsstelle geltend macht, aber nicht als Teil einer Sammelklage”, erläutert Assistent General Counsel Tim Fielden die neue Regelung im Blog Microsoft on the Issues.
Basis für den Ausschluss von Sammelklagen sei ein 2011 vor dem Obersten Gerichtshof verhandelter Fall. Fielden wies zudem darauf hin, dass die Nutzungsbedingungen für den Dienst Xbox Live die fraglichen Änderungen schon seit Monaten enthalten. GeekWire nennt die vier großen US-Mobilfunkprovider AT&T, Verizon Wireless, Sprint und T-Mobile USA als Beispiele für Unternehmen, die ihren Nutzern Sammelklagen verbieten.
Welche Produkte nun konkret von der Neufassung betroffen sind, sagte Fielden nicht. Die Änderungen würden im Lauf der “kommenden Monate” zusammen mit wichtigen neuen Hardware- und Software-Veröffentlichungen und -Updates eingeführt.
Die neuen Richtlinien sehen aber auch “schlagkräftige Anreize” vor, Streitigkeiten mit Kunden zu deren Zufriedenheit beizulegen, ergänzte Fielden. “Wenn wir weniger anbieten als eine Schiedsstelle letztlich festlegt, dann zahlen wir den höheren Betrag oder 1000 Dollar für die meisten Produkte und Services – plus das Doppelte angemessener Anwaltskosten eines Kunden.” Wichtig sei, dass ein Kunde, falls ein Schiedsgericht zu seinen Gunsten entscheide, prompt eine großzügige Entschädigung erhalte.
[mit Material von Mary Jo Foley, News.com]
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