Das französische Gericht wies damit die Klage der Fernsehsenders TF1 ab, der für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Sportberichte und Filme einen Schadenersatz von rund 150 Millionen Euro einklagen wollte. Der Sender geht nicht nur leer aus, sondern muss Google auch noch die durch den Rechtsstreit entstandenen Kosten in Höhe von 80.000 Euro ersetzen.
“Das beklagte Unternehmen ist im Prinzip nicht für die Videoinhalte auf seiner Site verantwortlich, das sind vielmehr nur die Nutzer”, heißt es in dem Urteil. Youtube habe hat daher keine Verpflichtung, die Inhalte vor ihrer Veröffentlichung auf der Site zu kontrollieren, solange es seine Nutzer darüber informiere, dass die Veröffentlichung von TV-Sendungen, Musikvideos und anderen Medieninhalten nicht ohne vorhergehende Zustimmung der Rechteinhaber zulässig ist.
YouTube-Manager Christophe Mueller nannte das Urteil einen “Sieg für das Internet und all diejenigen, die sich für den Austausch von Ideen und Informationen auf das Web verlassen. Es bestätigt Plattformen mit von Nutzern erstellten Inhalten das Recht auf weitere Innovationen. Das erlaubt uns, französischen Künstlern noch besser zu helfen, damit sie Zuschauer zuhause und in anderen Ländern erreichen können.”
TF1 schließt nicht aus, gegen das Urteil in Berufung zu gehen: “Die TF1-Gruppe hat die Entscheidung zur Kenntnis genommen, die in mehrfacher Hinsicht überraschend erscheint. Deshalb beschäftigt sich die Gruppe mit einer möglichen Berufung gegen das Urteil.”
Der französische Sender hatte YouTube zur Filterung aller Inhalte vor dem Hochladen zwingen wollen, um urheberrechtlich geschütztes Material zu entfernen. YouTube versucht mit einem System namens Content ID solche Inhalte zu erkennen und informiert Rechteinhaber, wenn ihre Titel gefunden wurden. Sie können daraufhin entscheiden, ob die Inhalte gelöscht werden oder mit Werbung versehen werden sollen, an der die Rechteinhaber partizipieren.
Google ist schon länger ähnlichen Klagen mit wechselhaften Ergebnissen ausgesetzt. Auch der von Viacom angestrengte Prozess, der auf einen Schadenersatz von rund einer Milliarde Dollar zielte, ging zugunsten von Google aus. Ein Berufungsgericht eröffnete Viacom allerdings im letzten Monat die Möglichkeit, das Verfahren erneut aufzurollen.
Im Streit mit der GEMA unterlag YouTube im April teilweise. Das Landgericht Hamburg machte einerseits klar, dass YouTube nicht als Inhalteanbieter, sondern als Hostprovider einzustufen ist. Anders als das französische Gericht ging es jedoch gleichzeitig von einer Störerhaftung der Google-Tochterfirma aus, machte es damit auch für das Verhalten seiner Nutzer verantwortlich. Es verlangte die Installation von Wortfiltern und erlegte Prüfpflichten auf, die nach Ansicht des Branchenverbands Bitkom “schlicht nicht umsetzbar” sind.
[mit Material von Dara Kerr, News.com]
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