Mobilfunkanbieter speichern unrechtmäßig Standort- und Verbindungsdaten

Vodafone speichert diese Information demnach bis zu 210 Tage lang, The Phonehouse Telecom 120 Tage, Drillisch/SIMply 92 Tage, E-Plus 80 Tage und die Deutsche Telekom 30 Tage. Das geht aus einer heute vom AK Vorrat veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur vom vergangenen Jahr hervor.

Gegen eine Anzeige des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom September 2011 verteidigt die Deutsche Telekom diese Praxis mit dem Argument, die Bewegungsprotokolle würden zur Überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen verwendet. Die Bundesnetzagentur lässt das nicht gelten. Sie schrieb der Telekom, eine Speicherung des Aufenthaltsorts sei nur bei standortabhängigem Tarif zulässig – zum Beispiel wenn eine “Homezone” Teil des Angebots ist. Der AK Vorrat kritisiert, dass die Telekommunikationsbranche diese Vorgabe bislang nicht umgesetzt hat.

Außerdem halten die Mobilfunkanbieter fest, wer wann von wem angerufen wurde, obwohl für eingehende Gespräche normalerweise keine Gebühren anfallen. Wen man anruft oder wem man eine SMS schickt, wird selbst bei Nutzung einer Flatrate gespeichert. Die Aufbewahrungszeiträume entsprechen im Wesentlichen denen der Speicherung der Ortsdaten. Auch Informationen über Anrufe bei kostenfreien Rufnummern bewahren die Anbieter auf. Laut Ak Vorrat erfolgt selbst die von der Telekom angebotene “sofortige Löschung” der Verbindungsdaten tatsächlich erst nach 3-7 Tagen.

Gegenüber M-Net hat die Bundesnetzagentur inzwischen die Speicherung von Verkehrsdaten bei eingehenden, für den annehmenden Kunden kostenfreien Verbindungen innerhalb des Netzes, bei denen auch kein anderer Serviceprovider beteiligt ist, beanstandet. Auch bei netzinternen abgehenden kostenfreien sowie pauschal abgegoltenen Verbindungen seien “Verkehrsdaten nicht abrechnungsrelevant” und daher “unverzüglich zu löschen”. Die Behörde bereitet als Reaktion auf die Anzeige des AK Vorrat einen Leitfaden vor, der erstmals konkret festlegen soll, in welchen Fällen und wie lange die Anbieter welche Kommunikationsdaten speichern dürfen.

Wegen der mit Bewegungs- und Kontaktprotokollen verbundenen Sicherheitsrisiken rät der AK Vorrat Handynutzern, die Übersicht über die Speicherdauer aller Anbieter einzusehen und zu einem möglichst datenschutzfreundlichen Telekommunikationsanbieter zu wechseln. Außerdem könne man seinen Anbieter auch auf Unterlassung der illegalen Kommunikationsprotokollierung verklagen. Nähere Hinweise dazu gibt der AK Vorrat auf seiner Website.

Redaktion

Recent Posts

Stadt Kempen nutzt Onsite Colocation-Lösung

IT-Systeme werden vor Ort in einem hochsicheren IT-Safe betrieben, ohne auf bauliche Maßnahmen wie die…

6 Stunden ago

SoftwareOne: Cloud-Technologie wird sich von Grund auf verändern

Cloud-Trends 2025: Zahlreiche neue Technologien erweitern die Grenzen von Cloud Computing.

7 Stunden ago

KI-basierte Herz-Kreislauf-Vorsorge entlastet Herzspezialisten​

Noah Labs wollen Kardiologie-Praxen und Krankenhäuser in Deutschland durch KI-gestütztes Telemonitoring von Patienten entlasten.

7 Stunden ago

IBM sieht Nachhaltigkeit als KI-Treiber

Neun von zehn deutschen Managern erwarten, dass der Einsatz von KI auf ihre Nachhaltigkeitsziele einzahlen…

12 Stunden ago

Wie KI das Rechnungsmanagement optimiert

Intergermania Transport automatisiert die Belegerfassung mit KI und profitiert von 95 Prozent Zeitersparnis.

1 Tag ago

Zukunft der europäischen Cybersicherheit ist automatisiert

Cyberattacken finden in allen Branchen statt, und Geschwindigkeit und Häufigkeit der Angriffe werden weiter zunehmen,…

1 Tag ago