Mobilfunkanbieter speichern unrechtmäßig Standort- und Verbindungsdaten

Vodafone speichert diese Information demnach bis zu 210 Tage lang, The Phonehouse Telecom 120 Tage, Drillisch/SIMply 92 Tage, E-Plus 80 Tage und die Deutsche Telekom 30 Tage. Das geht aus einer heute vom AK Vorrat veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur vom vergangenen Jahr hervor.

Gegen eine Anzeige des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom September 2011 verteidigt die Deutsche Telekom diese Praxis mit dem Argument, die Bewegungsprotokolle würden zur Überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen verwendet. Die Bundesnetzagentur lässt das nicht gelten. Sie schrieb der Telekom, eine Speicherung des Aufenthaltsorts sei nur bei standortabhängigem Tarif zulässig – zum Beispiel wenn eine “Homezone” Teil des Angebots ist. Der AK Vorrat kritisiert, dass die Telekommunikationsbranche diese Vorgabe bislang nicht umgesetzt hat.

Außerdem halten die Mobilfunkanbieter fest, wer wann von wem angerufen wurde, obwohl für eingehende Gespräche normalerweise keine Gebühren anfallen. Wen man anruft oder wem man eine SMS schickt, wird selbst bei Nutzung einer Flatrate gespeichert. Die Aufbewahrungszeiträume entsprechen im Wesentlichen denen der Speicherung der Ortsdaten. Auch Informationen über Anrufe bei kostenfreien Rufnummern bewahren die Anbieter auf. Laut Ak Vorrat erfolgt selbst die von der Telekom angebotene “sofortige Löschung” der Verbindungsdaten tatsächlich erst nach 3-7 Tagen.

Gegenüber M-Net hat die Bundesnetzagentur inzwischen die Speicherung von Verkehrsdaten bei eingehenden, für den annehmenden Kunden kostenfreien Verbindungen innerhalb des Netzes, bei denen auch kein anderer Serviceprovider beteiligt ist, beanstandet. Auch bei netzinternen abgehenden kostenfreien sowie pauschal abgegoltenen Verbindungen seien “Verkehrsdaten nicht abrechnungsrelevant” und daher “unverzüglich zu löschen”. Die Behörde bereitet als Reaktion auf die Anzeige des AK Vorrat einen Leitfaden vor, der erstmals konkret festlegen soll, in welchen Fällen und wie lange die Anbieter welche Kommunikationsdaten speichern dürfen.

Wegen der mit Bewegungs- und Kontaktprotokollen verbundenen Sicherheitsrisiken rät der AK Vorrat Handynutzern, die Übersicht über die Speicherdauer aller Anbieter einzusehen und zu einem möglichst datenschutzfreundlichen Telekommunikationsanbieter zu wechseln. Außerdem könne man seinen Anbieter auch auf Unterlassung der illegalen Kommunikationsprotokollierung verklagen. Nähere Hinweise dazu gibt der AK Vorrat auf seiner Website.

Redaktion

Recent Posts

GEBHARDT Intralogistics setzt bei IT-Transformation auf S/4HANA

Mit SAP S/4HANA und Cloud-Technologien legt der Intralogistik-Spezialist Basis für eine zukunftsweisende IT-Architektur.

2 Tagen ago

Elisabeth-Klinik Bigge setzt für Verwaltung von iPads auf Jamf Pro und Apple Business Manager

Automatisiertes Management von iPads sorgt für reibungslosen Betrieb sowie Sicherheit und verlässlichen Datenschutz.

2 Tagen ago

Malware Ranking Februar: AsyncRAT sorgt in Deutschland für wirtschaftliche Schäden

Der aufstrebende Trojaner wird in professionellen Kampagnen eingesetzt, die Plattformen wie TryCloudflare und Dropbox zur…

2 Tagen ago

KI-Wettrennen: Deutschland muss aufholen

Investitionsbemühungen der Unternehmen werden nur erfolgreich sein, wenn sie die Datenkomplexität, -sicherheit und -nachhaltigkeit bewältigen…

3 Tagen ago

Fakten statt Fiktion: Was tun gegen KI-Halluzinationen und -Bias?

Generative KI kann falsch liegen oder vorurteilsbehaftete Ergebnisse liefern. Maßnahmen, mit denen Unternehmen das Risiko…

3 Tagen ago

Deutsche Wirtschaft räumt Versäumnisse ein

82 Prozent der Unternehmen sind der Meinung, die aktuelle Konjunkturkrise sei auch eine Krise zögerlicher…

3 Tagen ago