Richter Christopher Floyd erklärte einem Bericht von Bloomberg zufolge drei der vier Patente, die Apple eingeklagt hat, für ungültig. Das vierte Schutzrecht, das eine Software für die Verwaltung von Bildern beschreibt, verletzt HTC nach Ansicht des Richters nicht.
Die drei anderen Patente beziehen sich auf Multitouch-Software, eine Software zur Änderung von Zeichensätzen und die “Slide to Unlock”-Geste von iPhone und iPad. Alle vier Schutzrechte hat Apple auch in Deutschland gegen HTC in Stellung gebracht.
HTC zeigte sich dem Bericht zufolge erfreut über das Urteil aus Großbritannien. “Wir sind weiterhin enttäuscht, dass Apple der Auseinandersetzung vor Gericht den Vorzug vor dem Konkurrenzkampf im Markt gibt”, sagte eine Sprecherin des Unternehmens. “Wettbewerb ist wichtig, aber Konkurrenten sollten ihre eigenen Technologien entwickeln und nicht unsere stehlen”, zitiert Bloomberg aus einer Stellungnahme von Apple.
Der Streit zwischen den beiden Firmen begann im März 2010 mit einer von Apple eingereichten Beschwerde bei der US-Außenhandelskommission ITC. Inzwischen beschäftigt er Gerichte in mehr als einem Dutzend Länder auf vier Kontinenten, darunter auch Deutschland und die USA.
Anfang der Woche wies die ITC einen Eilantrag Apples ab, ein Importverbot gegen HTCs Smartphones zu verhängen. Apple habe nicht nachweisen können, dass eine hohe Dringlichkeit bestehe, so die Behörde. Damit dürfen die Modelle One X und EVo 4g LTE weiterhin in die USA eingeführt und verkauft werden.
[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
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