Steuer-Razzia in Microsofts Frankreich-Büros

Französische Steuerbehörden haben Ende Juni die Niederlassung von Microsoft Frankreich durchsucht. Der Softwarekonzern bezeichnet die Kontrolle als reine Routine. Einem Zeitungsbericht zufolge geht es um mögliche Steuerhinterziehung.

Wie die französische Zeitung Le Canard Enchaîné berichtet, waren 67 Steuerfahnder und 30 Polizeibeamte an der Aktion beteiligt. Microsoft spricht in einer Mitteilung von einer Routineprüfung.

Dem Zeitungsbericht zufolge kamen die Prüfer auch von einer Behörde, die mögliche Steuerflucht untersucht. Die Ermittlungen sollen sogar schon seit mehr als einem Jahr andauern. Auslöser waren offenbar Rechnungen von Microsofts Niederlassungen in Irland und den USA für verschiedene Dienstleistungen, die angeblich in Frankreich von Microsoft-Mitarbeitern erbracht wurden. Die Rechnungen fanden die Prüfer bei einem französischen Spieleentwickler.

Le Canard Enchaîné zufolge soll Microsoft auf diese Art in Frankreich Unternehmenssteuern umgangen haben. Die Gewerbesteuer in Frankreich beträgt derzeit 33 Prozent. In Irland liegt der Steuersatz bei 12,5 Prozent und in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar noch niedriger.

Ähnliche Vorwürfe erheben französische Steuerbehörden auch gegen Google. Computerworld meldet unter Berufung auf französische Medien, dass Steuerfahnder die Niederlassung des Suchriesen in Frankreich schon vor rund einem Jahr besuchten. Dem Unternehmen drohe eine Steuernachzahlung von bis 100 Millionen Euro, weil es in Frankreich ausgeführte Dienstleistungen über Irland berechnet habe.

Amazon wiederum droht Ärger mit dem Finanzamt in Großbritannien. Der Online-Händler soll sich um die Umsatzsteuer im Vereinigten Königreich drücken. Für das Geschäft in Großbritannien ist seit 2006 ein Tochterunternehmen aus der Schweiz verantwortlich; den Kaufvertrag schließen britische Kunden gar mit Amazon SARL in Luxemburg ab. Nach Ansicht eines britischen Steuerfachmanns ist die Vorgehensweise nicht unbedingt illegal. Es sei alles im gesetzlichen Rahmen, solange die britischen Steuerbehörden nicht anderer Meinung seien.

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