AUCH DAS NOCH: Mitteilungen auf iPhones sind nicht privat
Ein Gericht im US-Bundesstaat Washington offenbart seltsames Verständnis bei der Auslegung der eigenen Datenschutzgesetzte: Eine SMS sei so wenig privat wie eine Nachricht auf einem Anrufbeantworter.
Mit einem Urteil in einem Strafverfahren wegen Drogenhandels ist ein Gericht in Washington zu dem Urteil gekommen, dass Textnachrichten auf einem Smartphone unmöglich dem Datenschutz unterliegen können, weil sie schließlich auf dem Gerät gespeichert werden und damit sozusagen öffentlich zugänglich sind.
Doch der Reihe nach: Die Polizei hat über die Kontakte des Smartphones eines überführten Drogendealers Kunden dieses Dealers benachrichtigt, dass man auf eine Lieferung eines “Balls” hoffen könne, wie Forbes berichtet. Ein Ball, klärt das Gerichtsdokument auf, ist Heroin von der Menge 3,5 Gramm. Unwissentlich verabredete sich der Konsument mit der Polizei statt mit seinem Dealer.
Nachdem auch der Kunde der Polizei ins Netz gegangen ist, argumentierte dieser vor Gericht, dass die Polizei seine persönlichen Nachrichten nicht hätte abfangen dürfen, denn zum Beispiel dürfen Telefon-Gespräche unter dem Washington-Privacy-Act nicht ohne richterliche Genehmigung abgehört werden.
Aber das Gericht ist nicht der Ansicht, dass SMS und Text-Nachrichten unter dieses Gesetz fallen. Denn wie auch hinterlassene Nachrichten auf einem Anrufbeantworter könnten solche Nachrichten theoretisch von jedermann gelesen werden. Mit der Textnachricht habe ‘Z-Jon’, so der Szenenamen des Käufers, implizit seine Zustimmung gegeben, dass seine Nachrichten verwendet werden, weil diese ja automatisch auf dem Gerät aufgenommen und gespeichert werden.
Der Einspruch eines Verteidigers lautete, dass die Polizei eigentlich einen Durchsuchungsbefehl benötigt hätte, um die Textnachrichten auf dem Smartphone zu lesen und gerichtlich verwerten zu können. Die vorgetragene Argumentation würde dazu führen, dass die Polizei im US-Bundesstaat Washington jedes Smartphone auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen dürfe.
“Im Zuge des Arguments der implizierten Zustimmung, reicht es für einen Polizeibeamten aus, im Besitz eines Smartphone zu sein, um die Zustimmung der beteiligten Parteien zu folgern oder zu implizieren.”
Diese Folgerung, so der Einspruch weiter, beduete, dass diese Argumentation auf jedes digitale Gerät ausgeweitet warden könnte. Würde man die Argumentation des Richters weiter anlegen, würde diese Zustimmung durch jede elektronische oder physische Datenspur impliziert. Damit wäre eigentlich der Privacy-Act ausgehoben.