Sie hätten damit gegen EU-Vorschriften verstoßen, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Praktiken untersagen. Die betroffenen Hersteller erhielten eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, wurden aber nicht namentlich genannt. Sie sollen sich bei Ausschreibungen von zwei großen Erstausrüstern abgesprochen haben.
“Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass sich die betreffenden Unternehmen mindestens 5 Jahre lang an Angebotsabsprachen beteiligt haben, welche einen der schwersten Verstöße gegen die Kartellvorschriften der EU darstellen”, heißt es in einer veröffentlichten Erklärung der EU-Kommission. Treffe der Verdacht zu, “könnte dieses Verhalten letztendlich Kunden zum Nachteil gereicht haben, die optische Laufwerke der betreffenden Unternehmen gekauft haben.”
Die verdächtigten Hersteller können jetzt die Ermittlungsunterlagen einsehen und schriftlich dazu Stellung nehmen. In einer mündlichen Anhörung können sie sich vor einem Panel mit Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden äußern.
Namentlich genannt werden die Unternehmen üblicherweise nur dann, wenn sich ihre Beteiligung an einem Kartell bestätigt. Erhärtet sich der Verdacht, kann die Kommission die wettbewerbswidrige Verhaltensweise untersagen und gegen die beteiligten Firmen Geldbußen bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
[mit Material von Zack Whittaker, News.com]
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