Wie der Patentexperte Florian Müller in seinem Blog FOSS Patents schreibt, bezieht sich das Schutzrecht auf einen “Namensraum für lange und kurze Dateinamen”.
Müller zufolge, der Firmen wie Oracle und Microsoft in Patentfragen beraten hat, kann der Softwarekonzern eine einstweilige Verfügung gegen den Handyhersteller durchsetzen. Zuvor muss das Unternehmen eine Sicherheitsleistung von 10 Millionen Euro hinterlegen. Der Vorsitzende Richter Andreas Voß hat zudem entschieden, dass Microsoft Schadenersatz zusteht. Darüberhinaus kann der Softwarekonzern auch verlangen, dass Motorola seine patentverletzenden Produkte vom Markt nimmt.
Das FAT-Dateisystem gibt es schon seit 1980. Microsoft hat es für verschiedene seiner Betriebssysteme verwendet, darunter DOS und frühe Windows-Versionen. Das Unternehmen behauptet, Googles Android-Dateisystem verletze sein FAT-Patent. Allerdings arbeitet Linux, dass die Basis für Android ist, mit unterschiedlichen Dateisystemen. Das gibt Motorola die Möglichkeit, das Dateisystem zu wechseln.
Die Google-Tochter Motorola ist der einzige große Android-Anbieter, der bisher noch kein Lizenzabkommen mit Microsoft unterzeichnet hat. Redmond besitzt zahlreiche Schutzrechte, die Android verletzen soll. Um Rechtsstreitigkeiten zu umgehen, haben sich ODMs und OEMs wie Compal, Quanta und Pegatron sowie Markenhersteller wie LG, HTC und Samsung entschieden, Microsofts geistiges Eigentum zu lizenzieren.
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Ein excellentes Beispiel dafür, wie überholt das Patentrecht für Software ist.
Das Patentrecht wird hier zum Vehikel für die Behinderung und Verhinderung von Wettbewerb und wirkt so möglichen Innovationen entgegen.
Komplizierte teure Erfindungen gehören sicher auch heute patentrechtlich geschützt, aber jedem zusätzlichen Datenfeld in längst bestehenden Strukturen diesen Schutz zu gewähren, läuft auf die geistige Enteignung der grossen Masse hinaus, die sich keinen Patentanwalt leisten können.
Diese Instrumente zur Marktmachterhaltung und Monopolsicherung gehören wirksam reformiert.