Veröffentlichte Beweise: Gericht lehnt Strafe gegen Samsung ab
Die Veröffentlichung von Beweisen, die das US-Bezirksgericht von Nordkalifornien im Fall Apple gegen Samsung abgelehnt hatte, bleibt für Samsung ohne rechtliche Folgen.
Zu Beginn der Verhandlung am Freitag lehnte die vorsitzende Richterin Lucy Koh einen Antrag Apples ab, in dem es eine Strafe für Samsung gefordert hatte. Stattdessen rief sie jeden Geschworenen einzeln in den Gerichtssaal und fragte, ob er irgendwelche Nachrichten über den Prozess gehört habe, um die Unbefangenheit der Jury sicherzustellen.
Die meisten Geschworenen antworteten, sie hätten nichts gehört. Nur ein männliches Mitglied der Jury sagte, er habe eine Schlagzeile über die Aussage des Apple-Zeugen Christopher Stringer gelesen, der am Dienstag vor Gericht erschienen war. Koh fragte ihn, ob das seine Objektivität beeinflusse, was der Geschworene verneinte.
Im Anschluss rügte Koh beide Parteien wegen ihrer Schriftsätze. Vor allem ihre Einsprüche seien außer Kontrolle geraten. “Einige dieser Einwände sind lächerlich, sie sind fünf Absätze lang”, sagte Koh. “Wenn Sie diese chaotischen Einsprüche einlegen wollen, dann werden Sie das in Gegenwart der Jury tun und dann läuft Ihre Zeit.” Sie werde zudem keine “Theatralik und Nebenkriegsschauplätze” mehr zulassen und dafür sorgen, dass der Fall “fair und zeitnah” entschieden werde.
Die fraglichen Beweise, die das Gericht abgelehnt hatte, sollten Samsung zufolge zweifelsfrei belegen, dass die Smartphones der Koreaner keine Kopie des iPhone sind. Die Unterlagen enthielten Entwürfe von Samsung-Handys aus der Zeit vor der Markteinführung des iPhone sowie Auszüge einer Aussage des ehemaligen Apple-Designers Shin Nishibori. Nishibori, der auf Hawaii lebt, weigert sich bisher, vor Gericht zu erscheinen.
Darüber hinaus entschied Koh, dass Samsung Marktforschungsdaten von Apple beim Kreuzverhör von Apples Senior Vice President Phil Schiller verwenden darf. Der iPhone-Hersteller hatte versucht, die Umfragen unter Verschluss zu halten. Ihm zufolge könnte ein Mitbewerber die Daten zur Entwicklung eigener Produkte nutzen.
[mit Material von Josh Lowensohn, News.com]