Richter William Alsup des Gerichtsbezirks Nordkalifornien in San Francisco hat beide Unternehmen angewiesen, Auskunft darüber zu erteilen, ob während der Prozessphase Journalisten oder andere Autoren gekauft wurden.
“Das Gericht ist besorgt, dass die Parteien und/oder ihre Anwälte Print- oder Internet-Autoren, Journalisten, Kommentatoren oder Blogger in ihren Diensten gehalten oder bezahlt haben, die Kommentare zu den Streitfragen in diesem Verfahren veröffentlicht haben”, heißt es in der am Dienstag von Alsup ausgestellten Verfügung.
Die mit dieser Verfügung geforderte Offenlegung der Finanzen sei in jedem Fall für eine Berufung oder eine Zurückweisung nützlich, mache sie doch klar, ob eine Abhandlung, ein Artikel, ein Kommentar oder eine Analyse zu dem Fall möglicherweise durch eine finanzielle Beziehung zu den Parteien oder ihren Rechtsbeiständen beeinflusst wurde.
Weiter heißt es in der richterlichen Verfügung: “Daher soll jede Seite und ihr Rechtsbeistand eine Erklärung abgeben, in der sie alle Autoren, Journalisten, Kommentatoren oder Blogger klar identifiziert, die über die Streitfragen in dem Fall berichtet oder sie kommentiert haben und dafür während des laufenden Verfahrens Geld (mit Ausnahme normaler Abonnementgebühren) von den Parteien oder ihren Anwälten erhalten haben.” Google und Oracle haben bis zum 17. August Zeit auf die Aufforderung zu antworten.
Oracle-Sprecherin Deborah Hellinger sagte zu der Anordnung: “Oracle hat immer alle finanziellen Beziehungen in diesem Fall offengelegt, und es ist Zeit für Google, dasselbe zu tun. Wir verstehen diese Verfügung so, dass sie auch indirekte Zahlungen an Personen einschließt, die im Gegenzug Kommentare im Namen von Google abgegeben haben.” Google selbst hat sich zu der Verfügung noch nicht geäußert.
Mitte Juli hatte Richter Alsup Oracles Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen, nachdem die zwölfköpfige Jury während der Prozessphase, in der es um das Urheberrecht ging, zu keinem einstimmigen und vollständigem Urteil gekommen war. Oracle kann in diesem Fall aber in Berufung gehen.
[mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]
Oracle v. Google: Order for Financial Disclosure
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