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EU: Schärfere Regeln für E-Waste treten in Kraft

Greenpeace deckt den Export von Elektroschrott auf. Defekte Geräte werden illegal als gebrauchte Ware deklariert und nach Afrika verschifft, wo die Geräte unter unsachgemäßen Bedingungen ausgeschlachtet werden. Quelle: Greenpeace

Die Idee hinter der am 13. August in Kraft getretenen Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist nicht nur die Umwelt vor schädlichen Stoffen zu bewahren, sondern auch wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber, Kupfer und andere seltene Metalle, die sich in Elktromüll verbergen, wieder der Produktion zuzuführen. Bis Februar 2014 ist diese Direktive nun in nationales Recht umzusetzen.

Bislang schrieb die ursprüngliche Direktive vor, dass pro Jahr und EU-Bürger mindestens vier Kilogramm Elektromüll recycelt werden müssen. Damit wird etwa ein Drittel des in der EU jährlich anfallenden Elektromülls wiederverwertet. Die Direktive schrieb auch fest, dass jeder EU-Bürger seine Altgeräte kostenlos abgeben kann.

Die neue Direktive hebt diesen Anteil nun deutlich an. Die neue Regelung schreibt vor, dass 45 Prozent aller elektronischen Geräte, die ab 2016 verkauft werden, wiederverwertet werden müssen. Ab 2019 sollen entweder 65 Prozent aller verkauften Geräte, beziehungsweise 85 Prozent des gesamten Elektroschrott-Aufkommens wiederverwertet werden.

“In diesen Zeiten der Wirtschaftskrise und der steigenden Rohstoffpreise ist Ressourceneffizienz die Schnittstelle, an der Umweltvorteile und innovative Wachstumsmöglichkeiten aufeinandertreffen. Es müssen neue Rücknahmestellen eingerichtet und die bisherigen Möglichkeiten verbessert werden. Die Mitgliedstaaten sollten versuchen, diese neuen Ziele schon vor dem offiziellen Termin zu erreichen”, erklärt Umweltkommissar Janez Potočnik in einer Mitteilung.

Ein großes Problem derzeit sind illegale E-Müll-Versendungen, wie die EU mitteilt. Häufig werden diese als “legale Verbringungen von Gebrauchtware getarnt”, alleine zu dem Ziel die Abfallbehandlungsvorschriften der EU zu umgehen.

Gemäß der neuen Richtlinie müssen Ausführer künftig prüfen, ob Geräte noch funktionieren, und Nachweisdokumente für die Sendungen vorlegen, bei denen gemutmaßt werden könnte, dass es sich um illegale Verbringungen handelt. Im Jahr 2009 hat die Umweltorganisation Greenpeace die Wege des E-Wastes eindrucksvoll nachvollzogen.

Gleichzeitig werden dank der neuen Direktive Verbraucher kleinere Geräte unter 25 Zentimeter auch kostenlos bei größeren Händlern wieder abgeben können. Das können die Verbraucher so lange, bis andere Möglichkeiten für das Recycling möglich sind.

Aber nicht nur auf den Einzelhandel wirkt sich die neue Direktive aus, sondern auch für die Hersteller wird das neue Gesetz Konsequenzen haben. So müssen die Hersteller darauf achten, dass ihre Geräte weniger gefährliche Stoffe wie bromierte Flammstoffe, Blei, Quecksilber oder Kadmium enthalten. Davon sind unter anderem auch Solarpanele oder Energiesparlampen betroffen.

Redaktion

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