Richterin Rya W. Zobel bestätigte mit dem jetzigen Urteil die Entscheidung eines Geschworenengerichts aus dem Jahr 2009. Angesichts der Beweislage sei die Höhe des Schadensersatzes nicht übertrieben, argumentierte die Richterin. Sie liege im unteren Bereich für absichtliche Urheberrechtsverstöße.
Tenenbaum soll zwei Jahre lang trotz Warnungen Musik heruntergeladen und auch selbst zur Weiterverbreitung zur Verfügung gestellt haben. 31 Downloads konnte ihm der Kläger, die Vereinigung der US-Musikindustrie (RIAA), nachweisen. Zum Zeitpunkt der Tat war Tenenbaum 16 Jahre alt. Er hatte in der Vergangenheit eingeräumt unter anderem Songs der Gruppen Incubus, Green Day, Aerosmith und Nirvana auf seinen Computer heruntergeladen und die Dateien an Freunde verteilt zu haben.
Gleichzeitig hatte er die 2009 gegen ihn verhängte Strafe als verfassungswidrig bezeichnet und bekam in nächster Instanz zunächst Recht. Die Strafe wurde auf 67.000 Dollar gesenkt. Die Musikindustrie legte jedoch nach und sorgte so dafür, dass die alte Strafzahlung erneut verhängt wurde. Die Musikvereinigung RIAA begrüßte die jetzige Entscheidung, die bedeutet, dass der Fall nicht vor den US Supreme Court gehen wird.
In der Vergangenheit hat Sympathisanten von Tenenbaum immer wieder angeboten, ihn durch Spenden bei der Strafzahlung zu unterstützen. Der junge Mann hat das bisher abgelehnt.
[Mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]
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