Sachsen verklagt ehemalige HP-Manager wegen Bestechung
Die Staatsanwaltschaft Sachsen hat Anklage gegen drei ehemalige Manager des Hersteller Hewlett-Packard erhoben. Die Vorwürfe lauten auf Bestechung, Veruntreuung und Beihilfe zur Steuerflucht.
Die ehemalige HP-Tochtergesellschaft Hewlett-Packard ISE GmbH soll durch Schmiergeldzahlungen einen Auftrag in Höhe von 35 Millionen Euro der russischen Generalstaatsanwaltschaft gesichert haben.
Wie Bloomberg berichtet, handelt es sich bei den Beklagten um eine Frau aus Finnland, einen Amerikaner und einen Deutschen. “Angeblich wurde russischen Behörden ein Bestechungsgeld von rund 7,5 Millionen Euro bezahlt, um den Auftrag zu erhalten”, zitiert Bloomberg Wolfgang Klein, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden. “Um den Geldtransfer zu verschleiern, wurde ein Netzwerk von Konten bei Firmen in mehreren Ländern aufgebaut.”
Die Behörden hätten 2009 nach einer routinemäßigen Steuerprüfung bei einem Kleinunternehmen in Sachsen ihre Ermittlungen aufgenommen, so Klein weiter. Die Steuerprüfer hätten einigen Zahlungen keinen Verwendungszweck zuordnen können. Auch der Inhaber dieses Unternehmens sei angeklagt worden.
2010 wurden die Büros von Hewlett-Packard in Moskau von russischen Strafverfolgern durchsucht. Das US-Justizministerium und die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) ermitteln ebenfalls in der Sache. Klein zufolge haben deutsche Behörden mit ihren US-Kollegen Informationen ausgetauscht. HP drohe im Fall einer Verurteilung die Beschlagnahme der Profite aus dem Geschäft mit Russland.
Hewlett-Packard arbeitet nach eigenen Angaben mit den Behörden zusammen, um den Sachverhalt zu klären. HP-Sprecherin Anette Nachbar betonte in einer E-Mail an Bloomberg, dass das Unternehmen von Mitarbeitern und Partnern strikte Einhaltung der Geschäftsprinzipien erwarte.
Schon 2007 hatten US-Behörden Bestechungsvorwürfe gegen HP erhoben. Anfang August 2010 legte der Konzern den Rechtsstreit mit der US-Justiz bei. Die Vorwürfe bestritt er jedoch stets. Nach Unternehmensangaben bedeutete die Einigung mit dem Department of Justice kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens.
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[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]