Categories: Management

Patentstreit mit Apple – Mannheimer Richter stärken Samsung den Rücken

Das Landgericht Mannheim hat entschieden, dass Samsung ein von Apple gehaltenes Patent für eine Funktion von Touchscreens in mobilen Geräten nicht verletzt. Wie die Korea Times berichtet, handelt es sich um das Schutzrecht EP2098948, das ein sogenanntes “Berührungsereignismodell” beschreibt und sich darauf bezieht, wie ein berührungsempfindlicher Bildschirm Fingereingaben interpretiert.

Das Patent sei eines von insgesamt sechs Schutzrechten, die Apple im Juni 2011 mit einer Klage gegen Samsung in Stellung gebracht habe, heißt es weiter in dem Bericht. Zu vier Patenten stehe noch eine Entscheidung aus, eines sei für ungültig erklärt worden.

“Wir haben jahrzehntelang als Vorreiter in die Entwicklung von technologischen und Design-Innovationen für die Mobilbranche investiert, was sich stets in unseren Produkten gezeigt hat”, zitiert die Korea Times einen Samsung-Sprecher. “Wir werden weiterhin Produkte entwickeln und herausbringen, die das Leben deutscher Verbraucher verbessern.”

Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters betrifft das Mannheimer Urteil nicht nur Samsung. Auch Motorola Mobility, das die Technik laut einer separaten Apple-Klage ebenfalls unerlaubt einsetzen soll, wurde von dem Vorwurf der Patentverletzung freigesprochen.

Trotz der Entscheidung des Landgericht Mannheims sollte Apple noch über ausreichend Munition gegen Samsung und die Google-Tochter Motorola verfügen. Das Unternehmen aus Cupertino hat bei Gerichten in Europa und den USA gegen beide Firmen mehrere Klagen eingereicht. Wahrscheinlich werden sich diese Verfahren noch Monate hinziehen.

Apples Gegner sind ebenfalls nicht untätig. Erst kürzlich hatte Samsung angekündigt, seinen Patentstreit mit Apple auf das iPhone 5 auszuweiten. Die Koreaner unterstellen, dass auch die jüngste Generation des Apple-Smartphones Samsungs Patente verletzt.

Apple und Samsung befinden sich mitten in einem erbitterten Patentstreit. Lange konnte keine Partei die Oberhand gewinnen. Das änderte sich erst Ende August, als ein Geschworenengericht in Kalifornien Apple rund eine Milliarde Dollar Schadenersatz zusprach. Das Urteil sowie das von Apple geforderte Verkaufsverbot muss allerdings noch von der vorsitzenden Richterin Lucy Koh bestätigt werden.

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

Redaktion

Recent Posts

IT 2025: IT-Führungskräfte erwarten massiven KI-Ruck

Einsatz von KI-Lösungen wirbelt auch in deutschen Unternehmen die Liste der Top-Technologieanbieter durcheinander.

3 Tagen ago

Sofortzahlungen im Wandel: Sicherheit und KI als treibende Kräfte

Echtzeitüberweisungen erfüllen die Erwartungen der Nutzer an Geschwindigkeit, sind jedoch anfällig für spezifische Sicherheits- und…

3 Tagen ago

Blockaden und Risiken bei APM-Projekten vermeiden

Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.

4 Tagen ago

BSI-Bericht: Sicherheitslage im Cyberraum bleibt angespannt

Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.

5 Tagen ago

KI-Hype in der Cybersicherheit – oder besser doch nicht?

KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…

6 Tagen ago

Netzwerksegementierung schützt vor Angriffen über die OT

Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…

6 Tagen ago