Für den vorsitzenden Richter am Landgericht Mannheim, Andreas Voß, ist die Sache derzeit jedoch eindeutig. Laut Reuters konnte er keinen Verstoß gegen das Microsoft-Patent feststellen. Es beschreibt eine Technik zur Ausführung von Programmen auf unterschiedlichen Geräten, ohne dass der Code der Anwendung für jedes Produkt neu geschrieben werden muss.
Richter Voß habe seine Entscheidung noch nicht begründet, schreibt der Patentexperte Florian Müller in seinem Blog FOSS Patents. “Es war anscheinend schwierig für Microsofts Anwälte, die offensichtliche Skepsis des Gerichts zu überwinden”. Müller, der unter anderem auch Microsoft in Patentfragen berät, erwartet, dass das Unternehmen aus Redmond Berufung gegen das Urteil einlegen wird.
Das Urteil zeigt erneut, dass es bisher weder Microsoft noch Motorola gelungen ist, in dem Rechtsstreit die Oberhand zu gewinnen. Sobald eine Partei einen Teilerfolg erzielt, erringt die andere Partei vor einem anderen Gericht ebenfalls einen Sieg. Ähnlich verhält es sich auch bei Auseinandersetzungen zwischen anderen Firmen in der Mobilbranche.
Das Urteil aus Mannheim hat keinen Einfluss auf die anderen Klagen, mit denen sich Microsoft und Motorola weltweit überzogen haben. Beide Unternehmen wollten die Entscheidung des Richters auf Nachfrage von News.com nicht kommentieren.
[Mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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