Die Kommission definiert Cloud Computing als das Speichern, die Bearbeitung und Verwendung von Daten auf externen Servern (also außerhalb der eigenen Wohnung beziehungsweise des Bürogebäudes gelegen), über welche auf das Internet zugegriffen wird. Das bedeute, dass Nutzer bei Bedarf Zugriff auf nahezu unbegrenzte Rechner-und Speicherkapazität hätten. Hierzu sei es nicht notwendig, große Investitionen in eigene Hardware oder Rechenzentren zu tätigen. Stattdessen könne man überall auf diese Kapazität Zugriff nehmen, wo eine Internetverbindung besteht. Cloud Computing habe daher das Potential, die IT-Ausgaben von Nutzern drastisch zu reduzieren. Hierin liege ein enorme Möglichkeit, vollkommen neue Dienstleistungen zu entwickeln, da selbst kleinste Firmen sich am Markt positionieren und selbst öffentliche Verwaltungen ihre Dienstleistungen verbessern und Kosten einsparen könnten. Es sei daher das Anliegen der Europäischen Kommission, die schnellere Umsetzung von Cloud Computing in allen Sektoren der Wirtschaft zu befördern.
Reformbedürftige Bereiche aus Sicht der Europäischen Kommission
A) Die Fragmentierung des digitalen Binnenmarktes:
Die zum Teil erheblich abweichenden nationalen Regelungen, Rechtsunsicherheiten über das anwendbare Recht sowie unterschiedliche Behandlung digitaler Inhalte stellten die größten Unsicherheits-und Kostenfaktoren für Anwender und Anbieter von Cloud Computing Diensten in Europa dar. Gerade multinationale Unternehmen, so die Kommission, erfahren diese Probleme als komplexe Hürde und Wachtstumsbremse für den grenzübergreifenden Ausbau ihrer Aktivitäten.
B) Neue Vertragsfragen:
Gerade die Fragen des Zugangs zu Daten, Übertragbarkeit von Daten, Übergabe der Kontrolle über Datenbanken als auch die Übertragung des Eigentums an Daten seien vertragsrechtlich überaus komplex und bedürfen einer EU-weiten Neuregelung beziehungsweise Harmonisierung.
C) Gewirr unterschiedlicher technischer und rechtlicher Standards
Das Bestehen unterschiedlichster technischer und rechtlicher Standards auf nationaler Ebene stiftet laut der Europäischen Kommission Verwirrung. Auf der einen Seite stehe die Verbreitung neuer Standards und auf der anderen Seite das Fehlen von (Rechts-)Sicherheit bezüglich der Frage welche Standards verbindlich seien.
Unsicherheit bestehe ferner hinsichtlich der hinreichenden Kompatibilität, um zwischen den Datenformaten um Übertragbarkeit zu gewährleisten. Weiterhin gebe es Ungewissheit bezüglich der Datenschutzsicherheit der unterschiedlichen Standards, bestehende Sicherheitslücken sowie die notwendige Sicherung gegen Cyber-Attacken.
Keine Europäische “Super-Cloud”
Die Europäische Kommission betonte, dass es ihr hierbei nicht um die Errichtung einer europäischen Super-Cloud gehe, das heißt keine europaweit einheitliche Regierungs-Cloud-Infrastruktur geschaffen werden solle.
Allerdings sei es dennoch eines der Ziele, öffentlich-erhältliche Cloud-Angebote zu erzielen (“public cloud”) , die mit Europäischen Standards rechtskonform seien und auch de facto die Anforderungen erfülle, konkurrenzfähig, offen und sicher zu sein.
Diese hindere öffentliche Verwaltungen nicht daran eigene, private Cloud-Systeme für sensible Daten anzuschaffen.
Im allgemeinen solle der öffentliche Sektor – soweit möglich – bei der Anschaffung von Cloud-Systemen auf Wettbewerb setzen, um die beste Qualität zu besten Preisen zu erzielen und dabei alle europäischen Standards, insbesondere im Bereich der Sicherheit sowie des Datenschutzes zu erfüllen.
Digitale Agenda “öffnet Zugang zu Inhalten” die Wichtigkeit des Urheberrechts
In der “Digitalen Agenda für Europa” hat sich die Kommission das Ziel gesetzt “urheberrechtliche Genehmigungen, grenzüberschreitende Lizenzen sowie das Management urheberrechtlicher Verwertungen” erheblich zu vereinfachen. Gerade am Urheberrecht scheitert häufig ein “Digitaler Binnenmarkt”. Davon kann sich jeder überzeugen, der schon einmal versucht hat, bestimmten Musik oder Filminhalte über Plattformen der Nachbarländer käuflich zu erwerben.
Die Kommission möchte hierzu “flexible Lizenzmodelle” einführen und verweist auf ihren Vorschlag für eine “Richtlinie zum Kollektiven Management von Rechten”.
Die Drei Schlüsselmaßnahmen der Europäischen Kommission zur Förderung des Cloud Computing und der Digitalen Agenda
Schlüsselmaßnahme 1: Beendigung des Gewirrs verschiedener Standards
Neben sehr allgemeinen Überlegungen verweist die EU auf das U.S. National Institute for Standards and Technology (NIST). Dieses hatte Dokumente zum Thema der Standards veröffentlicht, die auch allgemein von der Fachwelt akzeptiere Definitionen enthielten. Das European Telecommunications Standards Institute (ETSI) hat eine Cloud Group, die Untersuchungen zu notwendigen rechtlichen Standards und Kompatibiltätsstandards durchführen soll.
Schlüsselmaßnahme 2: Sichere und faire Vertragsbedingungen
Die Kommission verweist hierbei auf ihr Arbeitspapier an das Europäische Parlament zum Europäischen Kaufrecht.
Hierbei sollen Verbrauchern und kleinen Unternehmen europäische Modellvertragsbedingungen und AGB an die Hand gegeben werden, Diese sollen für Rechtsgeschäfte verwendet werden, auf die das Europäische Kaufrecht anwendbar sei. Der Schlüssel hierbei sei die Standarisierung von Schlüsselvertragsbedingungen und AGB, um “Best Practice” Modelle für den Handel mit digitalen Inhalten zu geben.
Schlüsselmaßnahme 3: Schaffung einer Europäischen Cloud Partnerschaft zum Vorantreiben von Innovation und Wachstum
Die Kommission verweist auf bereits begonnene nationale Programme im Bereich Cloud Computing wie etwa das “Aktionsprogramm Cloud Computing” des Bundeswirtschaftsministeriums, des Programms “Andromede” in Frankreich sowie der “G-Cloud” im Vereinigten Königreich.
Die Kommission sieht hierbei die Schwäche in der allgemeinen Fragmentierung derartiger ministerialer Programme, die meist nur von einem Fachressort ausgingen.
Hierfür ist es Ziel der Europäischen Kommission die Europäische Cloud Partnerschaft (European Cloud Partnership [ECP]) zu schaffen, welche ähnliche Initiativen innerhalb der Mitgliedsstaaten zusammenführen soll. Die ECP soll hierbei den öffentlichen Sektor und die Industrie zur Zusammenarbeit bewegen und Vorgaben für Cloud Computing in einem transparenten Prozess erarbeiten.
Warnende Worte von Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Merk zum Cloud Computing Strategiepapier der Europäischen Kommission
Merk begrüßte grundsätzlich das Vorhaben der EU-Kommission zur Förderung des Cloud-Computing. Allerdings mahnte sie an, Schutz der Verbraucher vor Datenmissbrauch dabei nicht auszublenden: “Auch über den Wolken darf die Freiheit nicht grenzenlos sein”.
Merk führte weiter aus: Der Datenspeicher in der “Wolke” werfe für den Verbraucher Fragen auf wie: Wer garantiert mir, dass meine Daten vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden? Wie gut sind die Schutzvorkehrungen der Cloud-Anbieter? Sind die bisherigen Angebote nicht zu nebulös? “Auf all diese Fragen muss eine Strategie eine Antwort bieten”, forderte Merk.
Kritik zum Cloud Computing Strategiepapier der Europäischen Kommission
Insgesamt erscheint es erfreulich, dass nach der Umsetzung des Europäischen Binnenmarktes für “reelle” Güter sich die Europäische Kommission endlich der Hindernisse für einen “digitalen Binnenmarkt” annimmt. Der Kommission ist ebenfalls darin zuzustimmen, dass der Neuregelung und Harmonisierung von Urheberrechten hierbei eine zentrale Stellung zukommt.
Insgesamt erscheint das Strategiepapier in vielen Punkten, insbesondere im Punkt der Europäischen Cloud- Partnerschaft, noch wenig konkret und liest sich in weiten Teilen wie eine enthusiastische Absichtserklärung.
In der Frage der unterschiedlichen Regelung von Urheberrechten und der Vielzahl nationaler Verwertungsgesellschaften erscheint die Annahme einer zügigen Reform durch die Europäische Kommission sehr optimistisch.
In jedem Falle geht die Relevanz dieses Strategiepapiers weit über den Bereich Cloud Computing hinaus und reicht weit in den Bereich des Online-Kaufs von Musik-und Filmwerken sowie das Thema Filesharing hinein. Man darf auf den Fortgang dieser Diskussionen gespannt sein.
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