EU-Wettbewerbshüter ermitteln erneut gegen Microsoft

“Die Europäische Kommission hat Microsoft mitgeteilt, dass sie nach erster Prüfung zu dem vorläufigen Schluss gelangt ist, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung, Nutzern die Wahl ihres bevorzugten Webbrowsers über ein Auswahlfenster zu ermöglichen, nicht nachgekommen ist”, heißt es in einer Mitteilung der EU.

Microsoft hat nun die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu der Beschwerde zu nehmen und auch eine mündliche Anhörung zu beantragen. Danach kann die Kommission ihren endgültigen Beschluss fassen. Im Maximalfall könnte eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes fällig werden.

Microsoft hat inzwischen eingestanden, dass die ins Setup integrierte Auswahl seit Februar 2011 fehlt. Aufgrund eines “technischen Fehlers” sei es dazu gekommen, dass die Verkaufsversion von Windows 7 mit Service Pack 1 dieses Modul nicht enthalte. Etwa 28 Millionen europäische User haben seither nach offiziellen Angaben gegen die Absprache keine Wahlmöglichkeit eröffnet bekommen. Die Verpflichtung zu einer Browserwahl in der EU besteht seit einer Einigung zwischen EU und Microsoft im Februar 2010.

Redaktion

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