Die Staatsanwaltschaft in Manhattan wirft ihm Betrug in zwei Fällen (PDF) vor. Er soll im Rahmen seiner Klage gegen Facebook und Mark Zuckerberg Unterlagen gefälscht und Beweise vernichtet haben. Die Höchststrafe für jeden Anklagepunkt beträgt 20 Jahre Gefängnis.
Seine Klage hatte Ceglia 2010 eingereicht. Er behauptete, Zuckerberg habe im April 2003, als beide noch Studenten an der Harvard University waren, einen Vertrag unterzeichnet, der ihm einen 50-Prozent-Anteil an der Internetfirma sicherte, die später zu Facebook wurde.
Seine Ansprüche stützte er auf einen zweiseitigen Vertrag und E-Mails zwischen Zuckerberg und ihm. Nach Auskunft der Behörden hat eine forensische Untersuchung der Beweise ergeben, dass die erste Seite des von Ceglia vorgelegten Vertrags gefälscht ist. Sie wurde demnach um eine zweite Seite ergänzt, die die Unterschriften beider Parteien enthält.
Bei der Durchsuchung von Ceglias Festplatten sei zudem eine Kopie des echten Vertrags vom 28. April 2003 aufgetaucht, den Ceglia 2004 per E-Mail an einen Anwalt geschickt habe, heißt es in einer Pressemeldung der Staatsanwaltschaft. Die erste Seite des echten Vertrags beziehe sich weder auf Facebook, noch werde darin ein 50-Prozent-Anteil erwähnt. Auch die E-Mails zwischen Zuckerberg und Ceglia seien gefälscht.
“Ceglias mutmaßliches Vorgehen stellt nicht nur einen erheblichen Betrugsversuch dar, sondern durch die Herstellung falscher Beweise auch einen Versuch, das Rechtssystem zu unterwandern”, sagte Staatsanwalt Preet Bharara. “Das kann nicht toleriert werden. Der Versuch, einen Betrug als Rechtsstreit auszugeben, schützt ihn nicht vor der Strafverfolgung.”
Facebook hatte Ceglias Ansprüche stets zurückgewiesen. “Die ganze Klage ist Betrug und eine Lüge”, schrieben die Anwälte des Social Network schon Ende März in ihrem Antrag auf Abweisung.
[mit Material von News.com]
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