Eltern nicht für die Dowloads ihrer Kinder haftbar

Der Bundesverfassungsgerichtshof stärkt die Rechte von Eltern bei illegalen Dowloads von Kindern. Quelle: Shutterstock

Der Bundesverfassungsgerichtshof stärkt damit die Rechte der Eltern. Diese müssen laut Urteil erst dann den PC ihrer Kinder kontrollieren, wenn sie Hinweise auf illegale Aktivitäten der Kinder hätten. Der BGH hebt mit dem aktuellen Urteil einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Köln auf (Az.: I ZR 74/12), das den Eltern deutlich mehr Überwachung vorgeschrieben hat.

Am OLG Köln hatte EMI Music Germany gegen einen Chefarzt und seine Frau geklagt. Es hatte sich gezeigt, dass der gemeinsame damals 13-jährige Sohn des Paares über einen längeren Zeitraum im Jahr 2007 Musik illegal aus dem Web geladen hat und auch Dateien zum Tausch angeboten hat. Das OLG entschied für EMI und verurteilte die Eltern zu 3000 Euro Schadensersatz wegen verletzter Aufsichtspflicht.
Da eine installierte Filesharing-Software auf dem Desktop installiert gewesen war, hätten die Eltern auf die illegalen Aktivitäten ihres Sohnes folgern müssen, so das OLG.

“Schon in der mündlichen Verhandlung kam heute zum Ausdruck, dass der BGH die strengen Anforderungen der Instanzgerichte überzogen bezeichnete. Bislang verlangten die Gerichte, dass technisch unversierte Eltern sich einen kostenpflichtigen IT-Experten ins Haus holen müssen, um nicht in die Haftung zu geraten. Dieser ausufernden und realitätsfremden Rechtsprechung wurde nun glücklicherweise ein Riegel vorgeschoben“, erläutert Rechtsanwalt Christian Solmecke, der das Verfahren für die beklagten Eltern geführt hat.

“Müssen Eltern ihren Kindern denn grundsätzlich misstrauen?”, fragte der vorsitzende Richter Joachim Bornkamm in der mündlichen Verhandlung. Und so entschied der BGH, dass Eltern die Internetnutzung ihres Kindes nicht überwachen müssten. Auch sei keine regelmäßige Überprüfung des PCs oder eine Sperre des Internetzugangs angezeigt. Für die Eltern sei es laut Urteil ausreichend, wenn sie über die Illegalität von unautorisierten Downloads informieren.

Rechtanwalt Solmecke folgert nun: “Tausende von Filesharing Abmahnungen – auch aus der Vergangenheit – dürften mit diesem Urteil jetzt hinfällig sein. Es ist ganz klar, dass Eltern, die ihre Kinder ausreichend belehrt haben, nicht in die Haftung genommen werden können.” Fraglich sei allerdings, ob die Musikindustrie nun künftig gegen die Kinder selbst vorgehen werde.

Redaktion

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