Wie Computerworld berichtet, hat der US-Bezirksrichter James Robart schon in der vergangenen Woche entschieden, dass der Handyhersteller wegen angeblicher Verstöße gegen sein Patent für den Videostandard H.264 kein Verkaufsverbot gegen Microsoft erwirken kann. Das Urteil bedeutet, dass der Softwarekonzern sein Betriebssystem Windows, die Spielkonsole Xbox und weitere Produkte weiterhin in den USA anbieten kann.
Allerdings gilt die Entscheidung von Richter Robart nur vorläufig. Beide Firmen hatten bei einer Anhörung im vergangenen Monat ihre jeweiligen Argumente für und wider ein Verkaufsverbot vorgetragen. Ein abschließendes Urteil wird Robart wohl erst im kommenden Frühjahr fällen.
Motorola und Microsoft streiten seit Monaten über die Nutzung bestimmter essenzieller Patente der Google-Tochter für das Videoformat H.264 und den WLAN-Standard IEEE 802.11x. Microsoft soll das geistige Eigentum unerlaubt in seinen Produkten einsetzen, weswegen Motorola ein Verkaufsverbot fordert. Microsoft ist zwar bereit, Lizenzgebühren zu bezahlen, lehnt aber die von Motorola geforderten 2,25 Prozent vom Verkaufspreis der Microsoft-Produkte ab. Redmond argumentiert Reuters zufolge, dass Motorola nur etwas mehr als eine Million Dollar pro Jahr zusteht.
Der Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die Patentrechtsprechung haben. Unter anderem geht es in dem Verfahren darum, wie hoch die Lizenzgebühren für standardrelevante Patente sein dürfen, damit sie immer noch als fair, angemessen und nicht diskriminierend (FRAND) gelten. Somit könnte der Prozess dabei helfen, die derzeit fehlenden Rahmenbedingungen festzulegen, damit Patentinhaber angemessene Gebühren für ihre standardrelevanten Technologien verlangen können.
Richter Robarts Entscheidung hat auch Einfluss auf den Rechtsstreit, den beide Firmen hierzulande austragen. Motorola hatte zwar ein deutsches Gericht vor einiger Zeit davon überzeugen können, dass die Produkte des Unternehmens aus Redmond eines seiner Patente verletzen. Allerdings untersagte das US-Gericht Motorola, das Verkaufsverbot in Deutschland durchzusetzen, was jetzt erneut bestätigt wurde.
[mit Material von Don Reisinger, News.com]
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