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EU verhängt gegen CRT-Hersteller Kartellstrafe von 1,47 Milliarden Euro

Sieben internationale Konzerne haben fast zehn Jahre lang Preisabsprachen getroffen sowie Märkte und Kunden untereinander aufgeteilt. Sie sollen gezielt die Produktion beschränkt haben. An den Bildröhren-Kartellen beteiligt waren unter anderem LG, Panasonic, Philips, Samsung und Toshiba. Die CRT-Bildröhren kamen in allen Fernsehgeräten und Computermonitoren zum Einsatz, ehe die Flachbildschirmtechnik ihren Siegeszug antrat.

Wie die EU-Kommission mitteilt, trafen die Unternehmen von 1996 bis 2006 Preisabsprachen, teilten Märkte und Kunden untereinander auf und beschränkten ihre Produktion. Ein Kartell habe im Sektor Bildröhren für Fernseher und ein weiteres im Bereich Bildröhren für Computermonitore agiert – und zwar weltweit. Die Kommission stellte daher Zuwiderhandlungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) fest.

An beiden Kartellen beteiligt waren die Firmen Chunghwa, LG Electronics, Philips und Samsung SDI, während Panasonic, Toshiba, MTPD (inzwischen eine Tochter von Panasonic) und Technicolor (vormals Thompson) sich nur bei Fernsehbildröhren abgesprochen haben. Chunghwa wurde für beide Kartelle ein vollständiger Geldbußenerlass nach der Kronzeugenregelung von 2006 gewährt, weil es die Kommission als erstes über die Existenz der Kartelle informiert hat. Samsung SDI, Philips und Technicolor wurden die Geldbußen teilweise erlassen, weil sie nach der Kronzeugenregelung im Rahmen der Untersuchung mit der Kommission kooperierten.

Die größte Einzelgeldstrafe muss Philips mit 313 Millionen Euro leisten. Am günstigsten kommt Toshiba mit 28 Millionen Euro weg. Die genaue Verteilung der Bußgelder ist einer Tabelle der EU-Kommission zu entnehmen. Als Berechnungsgrundlage dienten die Absatzzahlen im EWR, die Schwere des Verstoßes, die geografische Reichweite des Kartells sowie seine Umsetzung und Dauer.

“Diese Bildröhrenkartelle sind Kartelle wie aus dem Lehrbuch: Hier wurde das Wettbewerbsrecht durch Verhaltensweisen, die in Europa tätigen Unternehmen strengstens verboten sind, in gravierender Weise verletzt”, sagte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. “Kathodenstrahlröhren waren wesentliche Komponenten in der Herstellung von Fernseh- und Computerbildschirmen und machten 50 bis 70 Prozent des Preises eines Bildschirms aus. Dies lässt erahnen, wie schwerwiegend sich dieses rechtswidrige Verhalten auf Fernseh- und Computerbildschirmhersteller im EWR ausgewirkt hat und wie sehr es letztlich über die Jahre auch den Verbrauchern geschadet hat.”

Almunia zufolge gehörten die CRT-Kartelle zu den am besten organisierten, die die Kommission je untersucht hat. Auf sogenannten “Green(s) Meetings” der obersten Führungsebene, die so bezeichnet wurden, weil im Anschluss häufig ein Golfspiel stattfand, wurde die Ausrichtung der beiden Kartelle ausgehandelt. Die Vorbereitung und Umsetzung erfolgte bei Treffen auf einer niedrigeren Ebene; sie wurden als “Glass Meetings” bezeichnet und fanden vierteljährlich oder monatlich, gelegentlich sogar wöchentlich in Asien und Europa statt.

Die Untersuchung ergab außerdem, dass sich die Unternehmen durchaus der Tatsache bewusst waren, dass sie gegen geltendes Recht verstießen. Bei den Nachprüfungen der Kommission seien beispielsweise Unterlagen mit folgenden Warnhinweisen gefunden worden: “Es wird zur Geheimhaltung aufgefordert, da eine Offenlegung gegenüber Kunden oder der Europäischen Kommission äußerst schädlich wäre.” Manche Unterlagen hätten sogar die Aufforderung enthalten “Folgendes Schriftstück bitte nach Kenntnisnahme vernichten”.

Redaktion

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