“Steve-Jobs-Patent” ungültig

Nach einer erneuten Prüfung hat das U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) das Patent 7.479.949 für vorläufig ungültig erklärt. Diese Entscheidung betrifft alle 20 darin formulierten Patentansprüche.

Als “Steve-Jobs-Patent” wurde es von Apples eigenen Anwälten bezeichnet, da der Apple-Mitgründer als erster von insgesamt 24 Erfindern aufgeführt ist. Das Schutzrecht bezieht sich außerdem auf wesentliche Multitouch-Funktionen, ohne die aktuelle Mobilbetriebssysteme praktisch nicht mehr denkbar sind.

Apple  hat es mit wechselndem Erfolg in Klagen gegen seine Konkurrenten HTC, Samsung und Motorola eingesetzt. Im Oktober erklärte das US-Patentamt außerdem bereits das sogenannte “Gummiband-Patent” für ungültig, das Apple erfolgreich im Prozess gegen Samsung einsetzte.

Das Patent 7,479.949 wurde im April 2008 eingereicht und schon neun Monate später gewährt. Mit der Überschrift “Touchscreen-Gerät, Methode und grafische Benutzeroberfläche, um Eingaben durch die Anwendung von Heuristik zu bestimmen” behandelte die Patentschrift die Bedienung eines Touchscreen-Handys mit einem oder mehreren Fingern.

Eine Rolle spielte das Schutzrecht unter anderem in Apples Prozess gegen Motorola, der im Juni von Richter Richard A. Posner abgesagt wurde. Posner, einer der angesehensten Richter in den USA, hielt das Patent ebenfalls schon für weitgehend ungültig und wollte auch keine Verkaufsverbote verhängen, da sie “katastrophale Auswirkungen” hätten und nicht im Interesse der Öffentlichkeit seien.

Die aktuelle Feststellung der vorläufigen Ungültigkeit bedeutet allerdings noch nicht das sichere Aus für das umstrittene Patent. “Zu diesem Zeitpunkt ist das letztendliche Schicksal von Apples Patent noch lange nicht entschieden”, erklärte Rechtswissenschaftler Brian Love von der Santa Clara University gegenüber Wired. “Apple hat zahlreiche Optionen für sein weiteres Vorgehen.”

FOSS Patents berichtete zuerst über die neue Sichtweise des US-Patentamts. Selbst Patentblogger Florian Müller, der Beratertätigkeiten für Oracle und Microsoft einräumen musste, artikuliert deutliche Kritik an diesem Apple-Schutzrecht. Es habe ihm “nie gefallen, weil es das Recht zu monopolisieren versucht, ein Problem zu lösen, statt eine spezifische Lösung anzubieten”.

[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]

Redaktion

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