Apple und Verlage einigen sich beim E-Book-Kartell mit EU

Bei dem Kartellvorwurf der EU gegen Apple und vier große Verlage wegen Preisabsprachen bei E-Books ist es jetzt zu einer Einigung gekommen.

Die vier Verlage sind HarperCollins (News Corp), Hachette Livre (Lagardere SCA), das zur Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck gehörende Macmillan und die CBS-Tochter Simon & Schuster. Ein fünfter, Penguin, wollte sich der Einigung nicht anschließen. Damit bestätigt sich mit beträchtlicher Verzögerung, was Reuters bereits vor einem Monat gemeldet hatte.

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In einer Stellungnahme der EU-Kommission heißt es, die Firmen hätten “möglicherweise den Preiswettkampf bei E-Books in der europäischen Union eingeschränkt” und damit gegen Wettbewerbsregeln verstoßen. Im Rahmen des jetzigen Abkommens hätten sie sich allerdings verpflichtet, “noch ausstehende Agenturverträge zu beenden und bestimmte in diesen Verträgen enthaltene Klauseln fünf Jahre lang nicht mehr zu verwenden.”

Die Untersuchung hatte vor einem knappen Jahr mit Durchsuchungen von Verlagsräumen in Großbritannien begonnen. Apple, von der EU jetzt als möglicher “Helfer” bezeichnet, hatte mit den Verlagen 2010 eine Vereinbarung über den Verkauf von E-Books in iTunes geschlossen. Dieses so genannte “Agenturmodell” sieht vor, dass die Verlage die Preise für ihre Bücher selbst festlegen und Apple mit 30 Prozent am Umsatz beteiligen. Zugleich dürfen andere Händler die Titel nicht zu niedrigeren Preisen verkaufen. Damit entspricht es in Grundzügen der deutschen Buchpreisbindung.

Beendet wurde mit der Einigung auch eine weitere Klausel, die Händlern die Möglichkeit gab, die Preise von anderen Händlern über ihre Plattform angebotener E-Books zu senken – unabhängig von deren Preismodell. So wurde die Marge kleiner Buchhändler minimiert.

Jetzt sagt die EU-Behörde, sie sei “zufrieden”, weil die Verpflichtungen nach ihrer Auffassung “den identifizierten Wettbewerb wiederherstellen” werden. Kommissar Joaquín Almunia kommentierte: “Es steht zwar jedem Verlag und jedem E-Book-Händler frei, Geschäftsbedingungen nach seinem Gusto einzugehen, aber jede Form von Absprache, um den Wettbewerb einzuschränken oder zu eliminieren, ist schlicht inakzeptabel.” Vom gefundenen Kompromiss würden nun die Leser in der EU profitieren.

[mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]