Der Foto-Sharing-Dienst verspricht, umstrittene Formulierungen aus seinen neuen Nutzungsbedingungen zu entfernen, die dem Foto-Sharing-Dienst weitreichende kommerzielle Verwertungsrechte an allen hochgeladen Bildern eingeräumt hätten. CEO Kevin Systrom bestritt in einem Blogeintrag zugleich jede Absicht, Fotos ohne Entschädigung an andere zu verkaufen: “Das ist nicht wahr, und es ist unser Fehler, dass diese Formulierungen verwirrend sind.”
Instagram hatte zwar keine Eigentumsrechte an den Fotos beansprucht, aber die “begrenzte Lizenz” in den bisherigen Nutzungsbedingungen durch die Begriffe “übertragbar” und “sublizenzierbar” ersetzt, was grundsätzlich die Lizenzvergabe an andere Organisationen ermöglichte. Weiterhin hieß es in den angekündigten Nutzungsbedingungen, dass “ein Unternehmen oder eine andere juristische Person uns für die Wiedergabe Ihrer […] Fotos […] bezahlen kann in Zusammenhang mit bezahlten oder gesponserten Inhalten oder Promotions, ohne dass Sie dafür entschädigt werden”.
“Es ist nicht unsere Absicht, Ihre Fotos zu verkaufen”, beteuert Systrom jetzt. “Wir arbeiten an aktualisierten Formulierungen in den Nutzungsbedingungen, um das ganz klar zu machen.” Seit den vorgenommenen Änderungen habe Instagram “laut und klar vernommen, dass viele Nutzer verwirrt und aufgebracht sind hinsichtlich dessen, was die Änderungen bedeuten”.
Kurt Opsahl, Anwalt der Electronic Frontier Foundation (EFF), hatte darin eine Aufforderung an die Verbraucher gesehen, “einer nicht spezifizierten zukünftigen kommerziellen Nutzung ihrer Fotos zuzustimmen”. Ein Hotel in Hawaii hätte beispielsweise bei Instagram gegen Bezahlung die Lizenz an Fotos erwerben können, die Nutzer an ihrem Urlaubsort geschossen haben, um sie für beliebige Werbezwecke einzusetzen.
“Unsere Absicht in der Aktualisierung der Bedingungen war es, zu vermitteln, dass wir gerne mit innovativer Werbung experimentieren würden, die auf Instagram passend erscheint”, erklärt der Instagram-Chef jetzt die misslungenen Passagen. “Die vorgeschlagenen Formulierungen ließen außerdem die Frage aufkommen, ob Ihre Fotos in Inseraten auftauchen könnten. Wir haben keine Pläne für so etwas, und deshalb werden wir die Formulierungen entfernen, die diese Frage auslösten.”
Selbst minderjährige Nutzer hatte Instagram erklären lassen, mindestens ein Elternteil sei damit einverstanden, dass “ihr Abbild, Nutzername und Fotos ebenfalls in Inseraten eingesetzt werden können”. Systrom ging nicht auf weitere umstrittene Passagen ein, die weniger Aufsehen erregt hatten. So nimmt sich der Foto-Sharing-Dienst heraus, Werbung in Zukunft nicht mehr als solche kennzeichnen zu müssen. Eigene Verantwortlichkeiten lehnt Instagram ab und schließt Sammelklagen seiner Nutzer aus.
Es bleibt außerdem dabei, dass der Foto-Sharing-Dienst Fotos und Nutzerdaten an Facebook weitergeben wird, von dem es Anfang September für über 700 Millionen Dollar übernommen wurde. Die veränderten Nutzungsbedingungen sollen ab 16. Januar gelten und sehen kein Opt-out vor. Wer den Dienst nach diesem Datum weiter nutzt, ist an die neuen Bedingungen gebunden.
[mit Material von Declan McCullagh und Donna Tam, News.com]
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Aber wieso rudern sie zurück? Sie erklären die AGBs doch nur nochmal etwas verständlicher - geändert haben sie diese aber nicht.