Deutsche haben das Recht, auch Spitznamen oder Pseudonyme in Internet-Foren und in sozialen Netzen zu verwenden. Facebook hingegen sieht das anders.
Nun hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) unter Bezug auf das Telemediengesetz, Paragraph 13, Absatz 6, gegen die neue Facebook-Praxis, nur noch Klarnamen angeben zu können, eine Strafe von 20.000 Euro angedroht. Sofern Facebook den deutschen Nutzern die Möglichkeit zum Pseudonym weiterhin abspricht.
Gegenüber US-Medien hat jetzt ein Facebook-Sprecher ungewöhnlich deutlich zu dieser Drohung stellung bezogen: “Wir glauben, dass diese Forderungen ohne Grundlage sind, es ist die Verschwendung von deutschen Steuergeldern und wir werden mit aller Macht gegen diese Forderung vorgehen.”
“Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt”, kommentierte der Leiter des ULD Thilo Weichert. Ziel der Verfügungen sei es jedoch endlich zu klären, wer bei Facebook verantwortlich ist und woran dieses Unternehmen gebunden sei. Facebook hat jetzt zwei Wochen Zeit gegen diese Verfügung Einspruch vorzugehen.
Der Fragliche Paragraph legt fest:Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.” Auch diese Regelung stehe im Einklang mit EU-Recht und unter anderem das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Internet wahren, argumentiert das ULD.
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