YouTube wegen Sperrhinweisen von GEMA abgemahnt
Die GEMA hat die Verhandlungen mit YouTube für “vorerst gescheitert” erklärt. Sie wendet sich nun an die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, damit diese prüft, ob die Forderungen berechtigt sind.
Gleichzeitig hat YouTube eine Abmahnung erhalten: Damit will die GEMA die “willkürliche Einblendung von Sperrtafeln” unterbinden. Die GEMA hat sich im Streit mit YouTube an die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt gewandt. Dieses soll nun für 1000 urheberrechtlich geschützte Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire prüfen, ob die geforderte Per-Stream-Minimumvergütung von 0,375 Cent angemessen ist. Gleichzeitig hat die GEMA die Verhandlungen mit YouTube für gescheitert erklärt und dem Portal eine Abmahnung zukommen lassen: Damit soll die Einblendung von Sperrtafeln untersagt werden.
“Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere”, Harald so Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, in einer Pressemitteilung.
Die GEMA sie jedoch immer bereit gewesen, eine Lizenz zu erteilen, die YouTube auch jederzeit hätte einseitig erwerben können. “YouTube war aber in der Vergangenheit aus uns nicht nachvollziehbaren Gründen nicht bereit, diesen Weg einzuschlagen”, so Heker weiter. Bislang habe man auf rechtliche Schritte verzichtet, um die laufenden Gespräche durch ein weiteres gerichtliches Verfahren nicht zu belasten. Kommt YouTube der jetzt versandten Aufforderung nicht nach, droht die GEMA damit, eine Unterlassungsklage einzureichen.
“Für die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Repertoires müssen die Urheber angemessen entlohnt werden. Seit dem 1. April 2009 hat sich YouTube allen Vorschlägen einer angemessenen Lizenzierung verweigert. Das heißt, dass YouTube die von der GEMA wahrgenommenen Rechte unserer Mitglieder seitdem ohne jegliche Vergütung der Urheber nutzt. Aus unserer Sicht stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Eine Schadensersatzforderung ist aus unserer Sicht angebracht, weil die urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf YouTube massenhaft genutzt und vermarktet werden”, begründet GEMA-Chef Heker den Schritt.
“Wir sind von dem wiederholten Abbruch der Verhandlungen durch die GEMA überrascht und enttäuscht”, erwidert Mounira Latrache, Pressesprecherin für YouTube in Deutschland. Man sei der festen Überzeugung, dass Rechteinhaber und Musikschaffende von ihrer kreativen Arbeit auf YouTube profitieren sollen.
Als Beleg führt sie Verträge mit Verwertungsgesellschaften für mehr als 45 Länder an, mit denen man Musikschaffenden zu einer wichtigen Einnahmequelle verhelfe und Künstlern eine Plattform biete, um entdeckt und bekannt zu werden. “In Deutschland sind Künstlern, Komponisten, Autoren, Verlagen und Plattenfirmen diese Möglichkeiten durch die Entscheidungen der GEMA verwehrt”, so Latrache weiter.
Zur Abmahnung der GEMA gab Latrache keine Stellungnahme ab – was in solchen Fällen nicht ungewöhnlich ist, da die Firmen zunächst die Meinung ihrer Anwälte hören wollen.
Seit Ende März 2009 besteht kein Vertrag zwischen der GEMA und YouTube, der die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke regelt. Bis Januar 2013 konnte weder eine Einigung über die Frage der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für die dort eingestellten Inhalte noch die Höhe der Vergütung erreicht werden.