Patentstreit mit Samsung – Apple kann nicht auf dreifachen Schadensersatz hoffen
Überraschung im Patentstreit zwischen Apple und Samsung: Dem iPhone-Hersteller steht keine Verdreifachung des Schadenersatzes mehr zu. Grund ist eine aktuelle Entscheidung von US-Bezirksrichterin Lucy Koh, die jetzt dem Geschworenenurteil aus dem vergangenen August in einem entscheidendem Punkt widersprach.
Lucy Koh schloss sich nicht der Einschätzung der Jury an, die Samsung bei der Verletzung von Apples Patenten Vorsatz unterstellte. Die Entscheidung hat erheblichen Einfluss auf die Höhe des Schadenersatzes, den Samsung an Apple zahlen muss. Laut US-Recht kann ein Gericht eine Entschädigung um Faktor drei erhöhen, wenn dem Beklagten Vorsatz nachgewiesen wird. Diese Möglichkeit ist nun vom Tisch.
Im August hatte die Jury Apple 1,05 Milliarden Dollar Schadenersatz zugesprochen. Der Betrag muss allerdings noch vom Gericht bestätigt werden. Seitdem streiten beide Parteien über die Höhe der Entschädigung. Apple versucht, mehr als 500 Millionen Dollar zusätzlich zu erhalten, während Samsung fordert, die von der Jury festgelegte Summe um mindestens 600 Millionen Dollar zu kürzen.
Der Urteilsbegründung von Koh zufolge hätte Apple nachweisen müssen, dass “der Patentverletzer agiert hat, obwohl objektiv eine hohe Wahrscheinlichkeit bestand, dass sein Handeln einen Verstoß gegen gültige Patente darstellt”. Samsung hatte jedoch argumentiert, es habe angenommen, Apples Schutzrechte seien nicht gültig, weswegen es auch nicht gegen Patente verstoße. Koh akzeptierte diese Begründung von Samsung.
Wie AppleInsider berichtet, lehnte Koh zudem weitere Anträge Apples ab. Unter anderem wollte der iPhone-Hersteller erreichen, dass die Richterin mehrere Samsung-Patente für ungültig erklärt. Sie bestätige zudem die Entscheidung der Jury, dass Samsungs Galaxy Tab 10.1 Apples Tablet-Patent D504.889 nicht verletzt.
Vor zwei Wochen erzielte Samsung bereits in den Niederlanden einen wichtigen Teilerfolg. Ein Gericht in Den Haag entschied, dass die abgerundeten Ecken von Samsung Tablets nicht gegen ein von Apple gehaltenes Design-Patent verstoßen. Zudem bestätigte es, dass ein im vergangenen Jahr in Großbritannien ergangenes Urteil in der gleichen Frage in der gesamten EU gültig ist.
[mit Material von Dara Karr, News.com]
Tipp: Wie gut kennen Sie das iPhone? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.