Google hat die von der EU-Kommission geforderten Vorschläge zur Anpassung seines Suchgeschäfts vorgelegt. Der Vergleich soll die laufenden Ermittlungen gegen den Suchkonzern wegen wettbewerbsfeindlichem Verhalten beenden. Wie All Things Digital berichtet, gingen die Vorschläge gestern kurz vor Ablauf der Frist in Brüssel ein.
Googles Anteil am europäischen Suchmarkt liegt bei rund 90 Prozent. Und in dieser Position soll Google in mehreren Punkten gegen Wettbewerbsgesetze verstoßen. Unter anderem soll das Unternehmen Inhalte anderer Suchanbieter kopieren sowie seine eigenen Sites in der Suche bevorzugen. Die EU wirft Google darüber hinaus vor, bei Verträgen mit Anzeigenkunden Konkurrenten auszuschließen und den Transfer von Anzeigenkampagnen zwischen AdWords und anderen Plattformen zu behindern.
Wahrscheinlich wird Google der EU ähnliche Vorschläge unterbreiten wie zuvor der US-Handelsbehörde Federal Trade Commission, mit der es sich Anfang des Jahres geeinigt hatte. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia deutete jedoch Anfang des Monats an, dass Google seine eigenen Anzeigen in Suchergebnissen anders hervorheben müsse als in den USA. Außerdem könnte die EU verlangen, dass sich Google verpflichtet, seine eigenen Services nicht mehr bevorzugt zu behandeln.
Sollte es Google gelingen, einen Vergleich gemäß Artikel 9 des EU-Kartellrechts zu schließen, würde das Unternehmen einer Kartellstrafe entgehen. Es müsste zwar bestimmten Anordnungen der Kartellwächter aus Brüssel Folge leisten, aber kein Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße einräumen. Sollte es sich aber künftig nicht an die Verpflichtungen halten, werden wahrscheinlich hohe Strafzahlungen fällig.
In den USA musste Google gemäß der Vereinbarung mit der FTC seine Suche nur geringfügig anpassen. Eine Geldstrafe wurde nicht verhängt. Langfristig könnten die Auflagen, auch wenn sie einen fairen Wettbewerb garantieren, Googles Umsätzen schaden.
[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
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