Ein weiteres Geschmacksmuster erhielt Apple für das äußere Erscheinungsbild des ersten iPhones mit abgerundeten Ecken zugesprochen.
Das in den USA als “Design Patent” bezeichnete Geschmacksmuster D675.639 wurde im September 2011 beantragt und gilt der “ornamentalen Gestaltung einer Display-Anzeige oder eines Teils derselben mit einer grafischen Benutzerschnittstelle, wie gezeigt und beschrieben”. Die Skizzen dazu zeigen den Schieber in mehreren ähnlichen Darstellungen, in deren letzter der Schieber ganz nach rechts in die Entsperrposition gebracht ist.
Die Entsperrmethode spielte auch bei deutschen Gerichten bereits eine Rolle in von Apple angestrengten Klagen gegen Motorola und Samsung, die zu wechselhaften Entscheidungen führten. Apple klagte aufgrund des Slide-to-Unlock-Patents auch gegen das Samsung Galaxy Nexus, musste aber zur Kenntnis nehmen, dass auch Google 2010 ein Patent für ähnliche Funktionen eingereicht hatte. Zum anderen warf das schwedische Unternehmen Neonode im letzten Jahr Apple vor, mit der Entsperrmethode gegen sein schon vor Apple beantragtes Schutzrecht für eine Entsperrgeste zu verstoßen, die bereits in einem Gerät mit Windows CE zum Einsatz kam.
Das zweite in dieser Woche Apple zugesprochene Geschmacksmuster D657.612 gilt dem Design des ursprünglichen iPhones mit abgerundeten Ecken und wurde im Februar 2011 beantragt. Das äußere Erscheinungsbild von Apples Mobilgeräten spielte bereits eine wesentliche Rolle in seinen Klagen gegen Samsung.
[mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]
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