EU-Klage wegen Steuergeschenken für E-Books

Die Europäische Union hat einem Bericht von Bloomberg zufolge eine Klage gegen Luxemburg, Sitz der Europaniederlassung von Amazon, und Frankreich eingereicht. Beide Länder sollen unerlaubt einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für E-Books anwenden und damit dem Markt für elektronische Bücher in den anderen Mitgliedstaaten schaden.

Die beim Europäischen Gerichtshof eingereichte Klage wirft Luxemburg und Frankreich Verstöße gegen eine EU-Richtlinie vor, die einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für elektronische Bücher untersagt. Luxemburg erhebt eine Mehrwertsteuer von 3 Prozent auf E-Books. In Frankreich sind es 7 Prozent. Die regulären Steuersätze betragen hingegen 15 beziehungsweise 19,6 Prozent.

Brüssel sieht darin einen “erheblichen Wettbewerbsnachteil” für Händler in den anderen EU-Staaten. Unter anderem profitiert Amazon von der abweichenden Regelung, da der Online-Händler sein gesamtes Europageschäft über Luxemburg abwickelt. Dem Bericht zufolge führt das Unternehmen 3 Prozent Mehrwertsteuer von den E-Book-Verkaufspreisen ab, während es die Mehrwertsteuer für andere Waren anhand der gültigen Sätze im Heimatland des jeweiligen Kunden berechnet.

Neben den Finanzministerien mehrerer EU-Staaten haben sich auch verschiedene Verlage bei der EU-Kommission über die niedrigen Steuersätze beschwert. Sie befürchten “negative Auswirkungen auf die Verkäufe in ihren Heimatmärkten”.

Im Rahmen einer Überarbeitung des Mehrwertsteuersystems in der EU will die Kommission noch vor Jahresende Vorschläge für eine Änderung der unterschiedlichen Besteuerung von elektronischen und gedruckten Büchern vorlegen. Bloomberg zufolge würden die neuen Regeln aber erst 2015 in Kraft treten.

Hierzulande droht Amazon Ärger mit dem Bundeskartellamt. Die Behörde will prüfen, welche Auswirkung die von Amazon praktizierte Preisparitätsklausel für Marketplace-Händler hat. Sie untersagt es Händlern, Produkte, die sie auf Amazon Marketplace anbieten, an anderer Stelle günstiger zu verkaufen. Das Verbot bezieht sich auf andere Online-Marktplätze wie Ebay als auch auf eigene Online-Shops der Händler. Amazon könnte mit dem Preisdiktat gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen.

Redaktion

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