Verbraucherschützer attackieren Schein-Flatrates von O2 und Telekom

Zu den Vorwürfen der die Verbraucherschützer zählen gedrosselte Übertragungsgeschwindigkeiten oder Volumenbegrenzungen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat erneut Telekommunikationsunternehmen wegen irreführender Werbung mit Flatrates abgemahnt. Aktuell stehen die Anbieter OS2 und die Deutsche Telekom in der Kritik der Verbraucherschützer geraten. O2, weil es für eine SMS-Flatrate wirbt, die auf das Versenden von 3000 Kurznachrichten beschränkt ist. Die Deutsche Telekom steht in der Kritik, weil der Konzern Telefonieren und SMS  “in der 3-fach-Flat” verspricht, dies im Kleingedruckten aber auf die Kommunikation mit Kunden im eigenen Mobilfunknetz beschränkt.

“Verbraucher glauben, sie verfügten mit einer Flatrate über einen Pauschaltarif fürs Telefonieren, für SMS oder Datenkommunikation, der sie vor Zusatzkosten schützt. Tatsächlich aber beschränken Anbieter Flatrates oft unbemerkt im Kleingedruckten auf einen fest umrissenen Leistungsumfang und halten bei der geringsten Überschreitung des Volumens die Hand auf oder drosseln die Geschwindigkeit bei der Datenübertragung”, sagt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Er fordert von den Unternehmen, “dass sie Kunden einen Pauschaltarif bereitstellen, der diesen Namen verdient – ohne Einschränkungen und Extrakosten.”

Die Kritik an diesen Tarifen untermauert Müller mit einer im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW durchgeführten, repräsentativen Emnid-Umfrage in Nordrhein-Westfalen. Demnach vereinbart ein Großteil der Verbraucher lieber eine Festpreisvariante als einen verbrauchsabhängigen Tarif. Vielleicht auch, weil acht von zehn Telefonkunden in Nordrhein-Westfalen davon überzeugt sind, dass Sprechen, Simsen und Surfen dann grenzenlos ist.

Die meisten Nutzer verstehen unter einem “Flatrate-Tarif” also einen Festpreis ohne Beschränkung und versteckte Kosten. Selbst bei Tarifbezeichnungen wie “SMS-Flat 1000″ ahnt nur jeder zweite Befragte, dass damit ein Volumenlimit gemeint ist. Knapp jeder Dritte fühlt sich zudem generell über Tarife, Kosten, Technik, Datenschutz und über die Vertragsbedingungen nur unzureichend informiert oder findet die Hinweise der Unternehmen zu unverständlich und unübersichtlich.

“Real verbirgt sich hinter einem Pauschaltarif für Telekommunikations-Dienstleistungen oft das, was Kunden nicht wollen – ein fest umrissenes Leistungspaket, etwa ein volumenbegrenzter Daten-Flatrate-Tarif für Handys, das bei Nutzungsüberschreitung sofort ins Geld geht und durch die Hintertür doch wieder verbrauchsabhängig bei den Kunden zu Buche schlägt”, kritisiert Müller. “Um Kunden eine bessere Orientierung zu geben und ihnen keine unnötigen Kosten abzuverlangen, muss eine Flatrate den Kundenerwartungen gerecht werden und darf nicht zur Mogelpackung geraten.”

Zum Weltverbrauchertag am 15. März bietet die Verbraucherzentrale NRW in ihren 58 Beratungsstellen Hilfestellungen rund um Telekommunikationsanbieter an. Außerdem will sie an dem Tag Verbraucher verstärkt über die Festpreis-Praktiken aufklären. Erst vor wenigen Tagen hatte das Landgericht München die Nachforderung bei Prepaid-Tarifen untersagt.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

Redaktion

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