Apple-Garantie verstößt gegen EU-Recht

Die Europäische Kommission müsse verstärkt die Verbraucher-Schutz-Gesetze überwachen und koordinieren, fordert Justizkommissarin Viviane Reding. Sie nennt vor allem Apple als Negativbeispiel.

“In mindestens 21 EU-Staaten informiert Apple die Verbraucher nicht korrekt über die rechtlich verbürgten Garantieansprüche”,so Reding auf dem dem europäischen Verbraucher-Kongress in Brüssel. Das sei schlicht nicht gut genug. Apple werbe mit einem Garantieanspruch von zwölf Monaten. Richtig sei jedoch, so Reding, dass der EU-Verbraucher automatisch Anspruch auf 24 Monate Garantie habe. Dieses Verhalten nennt Reding “unakzeptierbar”.

Daher könnten die europäischen Behörden dieses Gebaren nicht mehr länger tolerieren. Apple wurde 2011 in Italien zu 900.000 Euro Strafe verurteilt, weil es lediglich ein Jahr lang Garantieansprüche zugesagt hatte. Kunden können nach wie vor über das kostenpflichtige Applecare ein weiteres Jahr Garantie erwerben. Nach EU-Recht haben sie jedoch ohnehin Anspruch auf diese Garantie.

Apple ging gegen dieses Urteil in Berufung und verlor. Aus elf Mitgliedsstaaten liegen der EU Beschwerden über Apples Verstoß gegen EU-Verbraucherrecht vor. Bis auf eine formelle Aufforderung an Apple durch die Europäische Verbraucherschutzorganisation, diese Praxis zu unterlassen, scheint sich in dieser Sache bisher jedoch nichts getan zu haben, wie Reding jetzt auf dem Kongress kritisiert.

Es habe sich heraus gestellt, dass die Zuständigkeiten auf nationaler Ebene sehr stark verteilt und inkonsistent seien. Reding erklärte zwar, dass es Sache der Länder sei, die Direktiven und Gesetzesvorgaben aus Brüssel umzusetzen, doch kündigte Reding an, dass die Kommission in dieser Frage künftig eine prominientere Rolle einnehmen werde.

Die EU-Kommission kann lediglich in Fragen des Wettbewerbsrechtes und in Kartellverfahren selbst rechtlich gegen Unternehmen vorgehen. Daher wolle die EU mehr Länderübergreifende Zusammenarbeit, um besser gegen Verstöße gegen EU-Verbraucherregeln vorgehen zu können.

So etwas wie das Garantie-Fiasko in Italien, bei dem die Mitgliedsstaaten nicht auf die Verurteilung durch Italien reagiert haben, solle sich nicht wiederholen. In dem Verfahren Italien gegen Apple hatte Reding damals 27 Verbraucherschutzminister angeschrieben. Lediglich 15 Minister hatten geantwortet und sind der Bitte nach der Übermittlung von Informationen nachgekommen.

Daher werde die Kommission “besonders auf Fälle achten, wo das gleiche Problem in mehreren Mitgliedstaaten auftaucht.” Pläne die Verbraucherschutzgesetze auf EU-Ebene zu ändern liegen derzeit nicht vor. Derzeit gehen Italien, Finnland und Luxemburg gegen Apple vor. Bisher haben lediglich Bulgarien und Italien Apple deswegen zu einer Strafe verurteilt. Auch Belgien scheint das Problem derzeit zu prüfen. In Ungarn und Finnland scheint Apple die Verbraucherinformationen auf den betreffenden Webseiten geändert zu haben.

[mit Material von Zack Whittaker, Cnet.com]

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Redaktion

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  • Manchmal frag ich mich was mit der EU falsch läuft.
    Mal zur Erklärung liebe EU:
    Garantie: Diese kann vom Hersteller frei gewählt werden. Da bietet Apple 1 Jahr an. Eine Garantie ist kein muss!

    Gewährleistung: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. 2 Jahre. Diese 2 Jahre Gewährleistung bietet Apple auch an!

    Die Garantie deckt nur mehr Fehler bei Apple geraten ab. Aber die ganz normale Gewährleistung ist auch bei Apple bekannt und wird eingehalten. War bei mir der Fa
    ll...

  • Ganz, ganz schlecht recherchiert und voll mit inhaltlichen Fehlern.

    In der EU gibt es eine 2-jährige gesetzliche Gewährleistung. Nach 6 Monaten gibt es aber eine Beweismittelumkehr. Also bei einem Defekt nach 6 Monaten muss der Kunde belegen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war. Was im besten Fall schwierig ist.
    Apple gewäht eine 1-jährige Garantie, die auf ein zweites Jahr erweitert werden kann.
    Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

    Apple wird vorgeworfen, dem Kunden nicht genau den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu erklären.

  • Apropos, ich hatte mal ein Sony Ericsson mit einem Joystick zur Navigation. Dieser ging kurz vor der 2-jährigen Gewährleistung defekt.
    S-E verweigerte die Reparatur, da ich den Joystick "kaputt gespielt" hatte. Das aber alle S-E Modelle diesen Fehler hatten und die Foren damit voll waren, war egal.
    Ich hätte das gerichtlich klären müssen und können.
    Stattdessen kaufe ich einfach nie mehr ein Sony-Handy.

    Da finde ich Apple Care deutlich ehrlicher.

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