Die Agentur Reuters berichtet, dass die rund 8000 Personen starke Nutzervereinigung die Klage damit begründet, dass Microsoft es über die Implementierung von UEFI erschwere, das Betriebssystem auf Systemen, die mit Windows vorinstalliert verkauft werden, zu wechseln.

Die Linux-Community wetter schon seit geraumer Zeit gegen UEFI (Unified Extensible Firmware Interface) Secure Boot. Schon seit 2011 befürchten Linux-Nutzer, dass die Funktion das Booten von Linux-Betriebssystemen auf Windows-8-Rechnern unmöglich macht.

Der Red-Hat-Mitarbeiter Matthew Garrett kommentierte zu dem Zeitpunkt in einem Blog, Secure Boot nehme Endnutzern die Kontrolle über ihre Hardware und lege sie in die Hände von Microsoft und den Hardware-Anbietern. “Die Wahrheit ist, dass es dadurch deutlich schwieriger wird, etwas anderes als Windows laufen zu lassen.”

UEFI Secure Boot hat Microsoft eine weitere Kartellklage eingebrockt.

Die Linux-Community sucht seit einiger Zeit nach einer optimalen Methode, um Linux auf Windows-8-PCs mit Secure Boot zu installieren. Den Vorschlag, von Microsoft signierte Schlüssel in den Linux-Kernel einzufügen, bezeichnete Linux-Gründer Linus Torvalds als “idiotisch”. Microsoft könne jederzeit diese Schlüssel deaktivieren und damit eine Linux-Installation auf einem Windows-8-PC unbrauchbar machen.

Hispalinux-Anwalt Jose Maria Lancho erklärte gegenüber Reuters, dass UEFI Secure Boot “de facto ein technologisches Gefängnis” für Computer-Systeme sei und “definitiv wettbewerbsfeindlich”.

Windows 8 behindere den Wettbewerb, weil es die direkte Ausführung konkurrierender Betriebssysteme auf der Hardware verhindere, heißt es weiter in einem Blogeintrag von Hispalinux. Die Auswahl des vorinstallierten Betriebssystems basiere nur auf einer Vereinbarung zwischen dem Hardwarehersteller und Microsoft, und nicht mit dem Verbraucher.

Darin sieht Hispalinux einen Verstoß gegen europäische Wettbewerbs- und Verbrauchergesetze. Unter anderem beruft sich der Verband auf die Artikel 81.1 und 82 des EU-Vertrags.

Die EU-Kommission ist verpflichtet, jede Beschwerde, die an sie herangetragen wird, zu prüfen. Sollte die Kommission  wettbewerbsfeindliches Verhalten feststellen, kann die EU zu drastischen Strafen greifen. Er vor wenigen Wochen hatte Brüssel den Softwarekonzern zu einer Strafzahlung von 561 Millionen Dollar verurteilt. Microsoft hatte mit dem Service Pack 1 für Windows 7 Verbrauchern in Europa monatelang keine Auswahl an alternativen Browsern angeboten und damit gegen Auflagen der Wettbewerbshüter der EU verstoßen.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

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Redaktion

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