Wie erst jetzt bekannt wurde, informierte das US Patent and Trademark Office (USPTO) den iPhone-Hersteller schon im Januar schriftlich über seine Entscheidung zum iPad Mini. “Die beantragte Marke beschreibt eine Funktion oder Eigenschaft der Ware des Antragstellers”, begründet die Behörde ihren Bescheid.
Apple kann die Ablehnung des Antrags anfechten. Allerdings muss das Unternehmen dafür die vom USPTO genannte Begründung widerlegen. Der Begriff “iPad” beschreibe lediglich das Produkt, wobei das vorangestellte “i” auf die Internetfunktionen hinweise, heißt es in der Begründung. Der Zusatz “Mini” wiederum sage nur aus, dass es sich eine deutlich kleinere Version eines ähnlichen Produkts handele. Marken, die sich aus beschreibenden Begriffen zusammensetzten und die dabei ihre beschreibende Bedeutung behielten, könnten nicht geschützt werden.
“In diesem Fall sind die einzelnen Komponenten und das zusammengesetzte Ergebnis eine Beschreibung der Ware des Antragsstellers. Sie stellen keine eindeutige oder nicht beschreibende Bedeutung in Bezug auf die Waren her, bei denen es sich um kleine, tragbare mobile Geräte wie Tablet-Computer handelt, die einen Internetzugang bereitstellen”, schreibt das USPTO.
Der Prüfer des Antrags bemängelte auch, dass sich im Internet viele Hinweise dafür fänden, dass der Begriff “mini” für verschiedene kleine tragbare digitale Geräte verwendet werde. Apple wollte sich auf Nachfrage von News.com nicht zu der Entscheidung des Patentamts äußern.
Apple hatte die Marke “iPad Mini” im vergangenen November beantragt. Sie soll für ein “tragbares mobiles digitales elektronisches Gerät” stehen, das einen “Tablet-Computer, E-Book-Reader, Audio- und Video-Player, Personal Organizer, elektronischen Kalender sowie ein Navigationsgerät und eine Kamera vereint, einen Zugang zum Internet herstellt und Nachrichten und andere Daten senden, empfangen und speichern kann.”
[mit Material von Steven Musil, News.com]
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