Apples Slide-to-Unlock-Patent in Europa ungültig

Das Bundespatentgericht in München hat das Europapatent EP1964022 für ungültig erklärt, wie der Patentexperte Florian Müller in dem Blog FOSS Patents meldet. Patent EP1964022 beschreibt die “Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild”. Landläufig bekannt unter Apples Slide-to-Unlock-Geste.

Apple verwendet dieses Eurpapatent in mehreren europäischen Ländern bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Samsung und die Google-Tochter Motorola. Apple aber könne noch Berufung gegen das Urteil des Bundespatentgerichts einlegen, so Müller. Patentexperte Müller berät unter anderem auch Oracle und Microsoft in Patentfragen.

Apple habe bei der Verhandlung vor dem Bundespatentgericht insgesamt 14 Ergänzungen vorgeschlagen, um den Patentschutz zu retten, so Müller weiter. Trotzdem habe das Gericht entschieden, dass die in dem Schutzrecht beschriebene Erfindung nicht die technischen Voraussetzungen für ein europäisches Patent erfülle. “Software an sich kann in Europa nicht patentiert werden, außer sie löst mit technischen Mitteln ein technisches Problem”, schreibt Müller. Im vorliegenden Fall sehe das Gericht die Slide-to-Unlock-Geste aber nicht als technische Innovation an.

Im Februar 2012 bewilligte Andreas Voß, Richter am Landgericht Mannheim, Apple eine einstweilige Verfügung gegen mehrere Mobilgeräte von Motorola. Zuvor hatte er verschiedene Verstöße gegen das Slide-to-Unlock-Patent festgestellt. Kurz darauf wies er jedoch eine entsprechende Klage von Apple gegen Samsung ab. Im März 2012 schließlich vertagte er die Entscheidung zu Apples zweiter Slide-to-Unlock-Klage gegen Samsung, um zunächst das Ende des Verfahrens beim Deutschen Patent- und Markenamt abzuwarten.

Der Streit um die Slide-to-Unlock-Funktion ist damit aber noch nicht beendet. Selbst wenn das Patent weiterhin ungültig ist, kann Apple immer noch ein Geschmacksmuster für diese Funktion ins Feld führen, das das US-Patentamt Anfang Februar gewährt hat. Es wurde im September 2011 beantragt und gilt der “ornamentalen Gestaltung einer Display-Anzeige oder eines Teils derselben mit einer grafischen Benutzerschnittstelle”.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

Redaktion

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  • Endlich wird diesem Pack mal in den Arsch getreten, gut so! Und das sogenannte Geschmacksmuster... für den "selben".
    Apple: go home!

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