Es seien seit Beginn der Anhörungen zu dem Antrag auf Sammelklage zahlreiche Beweise vorgelegt worden, zitiert Reuters die Richterin. Den Klägern räumte sie eine weitere Möglichkeit ein, sie davon zu überzeugen, dass die Zulassung als Sammelklage gerechtfertigt sei.
Mit der Öffnung der Zivilklage könnten sich weitere Betroffene dem Rechtsstreit anschließen und behaupten, sie seien von dem Abwerbeverbot betroffen. Das könnte im Fall einer Verurteilung bedeuten, dass die Firmen eine deutlich höhere Entschädigung zahlen müssen. Bisher ist das Verfahren auf die fünf Personen beschränkt, die die Klage 2011 eingereicht hatten.
Neben Google und Apple sollen auch Adobe, Intel, Intuit, Lucasfilm und Pixar ein Abwerbeverbot vereinbart haben. Die Konzerne hätten versucht, die Gehälter ihrer Angestellten klein zu halten und so den Wettbewerb um Fachkräfte behindert. Sechs Firmen legten eine Untersuchung des US-Justizministeriums 2010 mit einem Vergleich bei. Lucasfilm wurde erstmals in der Zivilklage als Beschuldigter genannt.
Im Januar erklärte Koh, dass der E-Mail-Verkehr zwischen Führungskräften von Apple und Google eindeutig belegt, dass die Firmen sich aus finanziellen Gründen einvernehmlich geeinigt haben, keine Mitarbeiter voneinander abzuwerben. Sie stellte aber auch den Glauben der Angeklagten in Frage, dass eine gemeinsame Absprache hinsichtlich Abwerbungen effektiver sei, als individuelle Absprachen mit Angestellten zu führen.
Schon im Januar 2012 war eine E-Mail-Korrespondenz aus dem Jahr 2007 zwischen dem damaligen Apple-CEO Steve Jobs und dem ehemaligen Google-CEO Eric Schmidt aufgetaucht. Darin schrieb Jobs höflich an seinen Kollegen, Google möge doch bitte Bemühungen um Apple-Mitarbeiter einstellen. Schmidt sorgte anschließend dafür, dass dieser Wunsch in Erfüllung ging.
[mit Material von Lance Whitney, News.com]
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