Das neue System soll es Unternehmen ermöglichen, Marken nur für eine Klasse anzumelden, also einen Markenschutz zu beantragen, der dem tatsächlichen Bedarf entspricht und somit auch niedrigere Gebühren auf EU-Ebene zu entrichten. Derzeit decke die für die Eintragung einer Marke zu entrichtende Gebühr die Anmeldung für bis zu drei Klassen von Waren und Dienstleistungen ab, so die Meldung weiter.
Markenschutz modernisieren
Der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier sagte dazu: “Der Markenschutz war die erste Erfolgsgeschichte der EU im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums. Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Jahr 1989 und die Einführung der Gemeinschaftsmarke 1994 ebneten den Weg für andere Instrumente des gewerblichen Rechtsschutzes, etwa den Musterschutz und das einheitliche Patent. 20 Jahre später freue ich mich sehr, dass sich unser Markensystem bewährt hat. Eine grundlegende Überarbeitung ist nicht notwendig, da die Grundlagen unseres Systems nach wie vor Bestand haben. Wir streben vielmehr eine gezielte Modernisierung an, um den Markenschutz einfacher, günstiger und wirksamer zu gestalten.”
Das Reformpaket umfasst dabei die Neufassung der Richtlinie von 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Richtlinie 2008/95/EG), eine Überarbeitung der Verordnung von 1994 über die Gemeinschaftsmarke (Verordnung (EG) Nr. 207/2009) sowie eine Überarbeitung der zu entrichtenden Gebühren (Verordnung (EG) Nr. 2869/95), so die Meldung weiter.
Damit wolle man erreichen, dass in punkto Markenschutz künftig eine Straffung und Harmonisierung der Eintragungsverfahren stattfinden soll, wobei das Gemeinschaftsmarkensystem als Benchmark herangezogen werden soll. Auch wolle man mit der Modernisierung der bestehenden Vorschriften und einer Stärkung der Rechtssicherheit Unklarheiten beseitigen und den Anwendungsbereich und die Grenzen des Markenrechts genauer bestimmen. Zudem sollen die Instrumente zur Bekämpfung von Produktpiraterie verbessert werden und die Zusammenarbeit zwischen den Markenämtern der Mitgliedstaaten und der EU-Agentur für Marken vereinfacht werden, so die Pläne der EU-Kommission.
Die Neufassung der Richtlinie und die Überarbeitung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke sind Legislativvorschläge, die vom Europäischen Parlament und dem Rat im Mitentscheidungsverfahren anzunehmen sind, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission.
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