Wer nach Israel einreist, muss auf Verlangen der Behörden die Emails offenlegen. Dies werde jedoch nur mit Einverständnis der Betroffenen vollzogen. Wer allerdings die Zusammenarbeit mit den Behörden verweigert, dem könne auch die Einreise in das Land verwehrt werden.
Nachdem es einige Medienberichte zu solchen Überprüfungen gegeben hatte, fragte eine israelische Bürgerrechtsorganisation 2012 bei dem Generalstaatsanwalt Jehuda Weinstein nach. Der bestätigte jetzt die Rechtmäßigkeit solcher Überprüfungen.
Die Association for Civil Rights in Israel hat jetzt die Antwort Weinsteins veröffentlicht. Jedoch würden solche Prüfungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt, wenn “relevante und verdächtige” Anzeichen Anlass böten. Die Betroffenen könnten jederzeit dieser Prüfung widersprechen, das könne jedoch nach Abwägung durch die Grenzbeamten dazu führen, dass der Tourist nicht in das Land einreisen dürfe.
Lila Margalit nennt das eine “ein drastisches Eindringen in die Privatsphäre” der Reisenden. Schließlich würden Touristen, die für die Reise viel Geld bezahlt hätten, kaum das Risiko eingehen, nicht in das Land einreisen zu dürfen. Daher sei es keine freie Entscheidung, kritisiert die Bürgerrechtlerin. Eine solche Maßnahme sei “einer Demokratie nicht angemessen”.
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