OLG München: Keine Android-Handys von Motorola in Deutschland
Das Oberlandesgericht München verbietet auch in zweiter Instanz den Verkauf von Android-Smartphones durch Motorola. Grund für das Verkaufsverbot ist ein SMS-Patent von Microsoft.
Das Oberlandesgericht München gibt auch in dem von der Google-Tochter Motorola Mobility angestrengten Berufungsverfahren Microsoft recht. Microsoft hatte gegen Motorola geklagt, weil die Android-Smartphones des Herstellers unerlaubt eine von Microsoft entwickelte Technik nutzen, die den Versand überlanger SMS-Nachrichten ermöglicht. Das im Mai 2012 verhängte Verkaufsverbot bleibt daher in Kraft, wie der Patentexperte Florian Müller meldet.
Das fragliche Schutzrecht EP1304891 trägt den Titel “Austausch von mehrteiligen Nachrichten zwischen Mobilfunkgeräten mit Hilfe einer Standardschnittstelle”. Es wurde 2002 beantragt und im April 2003 Microsoft zugesprochen.
Müller zufolge, der unter anderem für Microsoft als Berater tätig ist, hat das OLG München keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof sei daher nur möglich, wenn Motorola auch gegen die Ablehnung einer weiteren Berufung vorgehen wolle.
“Die Entscheidung verhindert grundsätzlich, dass Motorola Android-Handys in Deutschland verkauft”, zitiert Computerworld den Microsoft-Sprecher Thomas Baumgartner. Microsoft sei weiterhin an einem Lizenzabkommen mit Motorola interessiert, “wie wir es mit vielen anderen Android-Herstellern getan haben.”
Die erste Verfügung gegen Motorola erließ das Landgericht München I am 24. Mai 2012. Müller zufolge zog sich Motorola anschließend für rund vier Monate praktisch vollständig aus dem deutschen Android-Markt zurück. Auf der deutschen Website bietet das Unternehmen derzeit mit dem Razr i und dem Razr HD lediglich zwei Mobiltelefone an.
In den vergangenen Tagen urteilten auch andere Gerichte gegen Motorola. Das Oberlandesgericht Karlsruhe setzte Mitte der Woche die Push-Mail-Klage des Unternehmens gegen Apple aus. Das Bundespatentgericht soll nun zuerst über die Gültigkeit des Schutzrechts befinden. Davon betroffen ist auch eine von Motorola gegen Microsoft angestrengte Klage.
Eine weitere Niederlage musste Motorola in den USA hinnehmen. Die Außenhandelsbehörde ITC verwarf auch die letzte Patentbeschwerde des Handyherstellers gegen Apple. Damit ist Motorolas ITC-Klage gegen Apple, die ursprünglich sechs Schutzrechte umfasste, endgültig gescheitert.
[mit Material von Lance Whitney, News.com]