Belgische GEMA fordert 3,4 Prozent von ISPs
Die drei größten belgischen Internet Service Prvider sehen sich einer Klage des Rechteverwerters Sabam gegenüber.
Sabam, sozusagen die belgische Version der deutschen GEMA, fordert im Namen der Autoren, Musiker und Verlage, die die Organisation vertritt, jetzt 3,4 Prozent von den Umsätzen der ISPs.
Weil Telenet, Voo und Belgacom als die drei größten Internet-Provider im Land Breitbandzugang zu verschiedenen Inhalten liefert, sollen auch eine Kompensation für die Urheberrechte leisten. Sabam zieht jetzt mit dieser Forderung vor Gericht und fordert 3,4 Prozent der Umsätze mit Internetverbindungen, wie die Organisation mitteilt.
Einkünfte aus Gebühren für Urheberrechte seien seit dem Jahr 2000 um über 50 Prozent zurückgegangen. Dieser massive Einbruch aber sei bis heute von Nutznießern wie Youtube, iTunes oder Spotify nicht kompensiert worden, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Da die genannten Unternehmen oder Angebote für Sabam offenbar nicht greifbar sind, sieht sie die Provider in der Pflicht. Diese würden mit unbeschränktem Internet-Zugriff und hohen Download-Geschwindigkeiten werben und damit auch von dem Wechsel in den Konsumgewohnheiten profitieren. “Sie verbergen sich hinter ihrem Status als Bindeglied, ohne für die Inhalte, die über diese Netzwerke transportiert werden, Verantwortung zu übernehmen”, so Sabam weiter.
ISPs würden auch rechtlich geschützte Inhalte zugänglich machen. Seit 2011 fordert Sabam Leistungen von den ISP. Nachdem diese aber bislang sich nicht auf eine freiwillige Regelung einigen konnten, habe sich der Rechteverwerter dazu entschlossen, die drei größten belgischen ISPs zu verklagen.
Die einzelnen Provider haben dazu bislang keine Stellung bezogen. Doch gegenüber belgischen Medien erklärte die belgische Internet Service Providers Association (ISPA), dass diese Forderung einer Steuer auf das Internet gleich käme, bei der auch Nutzer bestraft würden, die Inhalte legal nutzten oder dafür bezahlten. Diese Nutzer würden durch die Sabam-Forderung doppelt zur Kasse geben, daher würde dieser Anspruch jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren. Zudem seien die Provider nicht für die Inhalte verantwortlich, die über ihre Infrastruktur geleitet würden.